STOP folgt einer Hierarchie der Kontrolle. Bei Kanzerogenen ist ein Schritt nach unten in der Hierarchie nur dann erlaubt, wenn technische Beschränkungen Sie daran hindern, die Exposition vollständig zu beseitigen. Hier konzentrieren wir uns auf die dritte Stufe, O für organisatorische Maßnahmen. Bitte berücksichtigen Sie S und T vor O. Beachten Sie auch, dass eine Kombination von Maßnahmen möglich ist.
Organisatorische Maßnahmen bestehen aus organisatorischen Methoden und Verfahren, internen Richtlinien und regelmäßigen Kontrollen, die zur Überprüfung ihrer Umsetzung eingerichtet werden, einschließlich Wartungsplänen. Die organisatorischen Maßnahmen sollten unter anderem die Besonderheiten des Arbeitsplatzes, das Know-how des Beschäftigten, die Ausrüstung, die Aufgaben und die Umgebung berücksichtigen. Was sollte bei der Bewertung der umzusetzenden Maßnahmen berücksichtigt werden?
- Identifizieren Sie alle Arbeits- und Sozialbereiche
- Berücksichtigen Sie die Art und das Ausmaß der Exposition für jeden der Arbeitsbereiche
- Identifizieren Sie die Beschäftigten, die Zugang zu jedem Arbeitsbereich benötigen
- Berücksichtigen Sie die durchschnittliche Zeit, die ein einzelner Beschäftigter für jeden Arbeitsbereich benötigt
- Erhalten Sie eine Beschreibung jeder Maßnahme, ihrer Eignung, Wirksamkeit und Effizienz, und prüfen Sie die mögliche kombinierte Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der Risikokontrolle
- Anforderungen an die Wartung
Einige zu berücksichtigende organisatorische Maßnahmen
Beschränkung des Zugangs zu Risikogebieten
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährungsbeurteilung muss der Arbeitgeber den Zugang zu bestimmten Arbeitsbereichen beschränken, und zwar strikt auf die Beschäftigten, die sich dort aufhalten müssen. Es können physische Barrieren errichtet werden, um den Zugang der Beschäftigten zu begrenzen, zum Beispiel Türen, die eine Genehmigung erfordern. Solche Bereiche können durch Schilder gekennzeichnet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Begrenzung der Zeit, die die Beschäftigten in diesem Arbeitsbereich verbringen. Dies kann durch eine Rotation der Aufgaben, die der Beschäftigte ausführen muss, oder durch eine Begrenzung der Zeit pro Schicht geschehen. Achten Sie bei der Gestaltung des Layouts darauf, alle Bereiche zu berücksichtigen, z.B. die Lage der Gemeinschaftsbereiche (wie Kantine, Spinde oder Ruhezonen) im Verhältnis zu den Arbeitsbereichen. Arbeitsbereiche sollten nicht direkt mit Sozialbereichen verbunden sein.
Hygiene und individueller Schutz
In Arbeitsbereichen, in denen ein Kontaminationsrisiko besteht, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass:
- Alle Chemikalien am Arbeitsplatz sind ordnungsgemäß gekennzeichnet und es sind angemessene Warn- und Sicherheitsschilder und -signale vorhanden.
- Der Arbeitsplatz wird sauber und organisiert gehalten
- Beschäftigte essen, trinken und rauchen nicht
- Beschäftigte werden mit geeigneter Schutzkleidung oder anderer angemessener Spezialkleidung ausgestattet
- Getrennte Aufbewahrungsorte für Arbeits- oder Schutzkleidung und für Straßenkleidung sind vorhanden
- Den Beschäftigten stehen angemessene und ausreichende Wasch- und Toilettenmöglichkeiten zur Verfügung
- Die Schutzausrüstung wird ordnungsgemäß an einem gut definierten Ort aufbewahrt
- Die Gesundheitsüberwachung wird organisiert und ihre Ergebnisse werden berücksichtigt
Interne Richtlinien können die Orte festlegen, an denen Beschäftigte essen, trinken oder rauchen dürfen. Darüber hinaus können diese Richtlinien die Verfahren festlegen, die Beschäftigte in Bezug auf die von ihnen benötigte Schutzausrüstung einhalten müssen, d.h. wie sie diese korrekt verwenden, reinigen, warten und aufbewahren. Einfache Hygienemaßnahmen können aufgenommen werden, um die Beschäftigten an ihre Bedeutung zu erinnern. Waschen Sie sich beispielsweise vor dem Essen die Hände, säubern Sie die Füße beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und legen Sie die Wege fest, die Beschäftigte nehmen müssen, um zu bestimmten kontaminierten Arbeitsbereichen zu gelangen.
Information und Schulung für Beschäftigte
Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten über die Ergebnisse der Gefährungsbeurteilung informiert werden, einschließlich der verwendeten Chemikalien, ihrer gefährlichen Eigenschaften und der Verwendung von Sicherheitsdatenblättern, insbesondere über Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Expositionskontrollen/persönlichen Schutz. Darüber hinaus sollten die Beschäftigten klare Anweisungen zu den bestehenden Maßnahmen erhalten, z. B. zu technischen Maßnahmen, internen Richtlinien oder Arbeitsschutzverfahren, wenn möglich mit Abbildungen, Schemata oder Videos.
- Die Aufgaben und der Wissensstand der Beschäftigten sollten berücksichtigt und die Sprache und der Inhalt der bereitgestellten Informationen und Schulungen entsprechend angepasst werden.
- Die Beschäftigten sollten regelmäßig informiert und geschult werden und müssen bei jeder Änderung der Bedingungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Je nach Art des Informations-/Schulungsbedarfs können Sie diese intern bereitstellen und/oder sich externes Fachwissen beschaffen.