Aktivitäten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Schweißrauche

Aktivitäten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Schweißrauche

In Deutschland ist der Arbeitsschutz in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen verankert und geprägt, um die Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) spiegeln den Stand der Technik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene sowie andere gesicherte Erkenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wider.

Vor kurzem wurde die TRGS-513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ überarbeitet und beschreibt die gesetzlichen Anforderungen und, was in diesem Zusammenhang noch wichtiger ist, die Bedingungen, unter denen diese Kanzerogenen Stoffe sicher gehandhabt werden können. Diese Stoffe können nicht vollständig ersetzt werden, so dass alle Schutzziele (Patienten, Umwelt, Beschäftigte) berücksichtigt werden.

Die konkreten Bedingungen sind in der „Anlage 5 TRGS 513 : Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) bei der Anwendung von Niedertemperatur-Dampf-Formaldehyd-(NTDF)-Verfahren zur Sterilisation im Gesundheitswesen“ speziell und prägnant beschrieben.

Diese TRGS 513 ist bisher nur auf Deutsch verfügbar.

Mehr Informationen
Veröffentlicht November 30, 2017
Über diesen Fall
Unternehmen:
BAUA - The German Federal Institute for Occupational Safety and Health
Land:
Deutschland
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Hazardous substances Committee (AGS)
Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Kanzerogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.
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