In Deutschland ist der Arbeitsschutz in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen verankert und geprägt, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) geben den Stand der Technik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
Kürzlich wurde die TRGS-513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“ überarbeitet und beschreibt die gesetzlichen Anforderungen und, was in diesem Zusammenhang noch wichtiger ist, die Bedingungen, unter denen diese Kanzerogene sicher gehandhabt werden können. Diese Stoffe können nicht vollständig ersetzt werden, so dass alle Schutzziele (Patienten, Umwelt, Beschäftigte) berücksichtigt werden.
Die konkreten Bedingungen sind in der „Anlage 5 TRGS 513 : Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) bei der Anwendung von Niedertemperatur-Dampf-Formaldehyd-(NTDF)-Verfahren zur Sterilisation im Gesundheitswesen“ speziell und prägnant beschrieben.
Diese TRGS 513 ist bisher nur in deutscher Sprache verfügbar.