Technische Vorschrift der Metallindustrie über krebserregende Stoffe

Technische Vorschrift der Metallindustrie über krebserregende Stoffe

Art der Maßnahme: Organisatorisches

In Deutschland ist der Arbeitsschutz in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen verankert und geprägt, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) geben den Stand der Technik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung) wieder. Kürzlich wurde die „TRGS 561 Tätigkeiten mit kanzerogenen Metallen und deren Verbindungen“ veröffentlicht. Sie beschreibt die rechtlichen Anforderungen und die Bedingungen, unter denen mit diesen kanzerogenen Stoffen sicher umgegangen werden kann.

Problem

Beschäftigte in verschiedenen Branchen und Bereichen kommen am Arbeitsplatz mit kanzerogenen Metallen in Berührung. Beispiele für diese Metalle und ihre Verbindungen sind: Arsenverbindungen, Beryllium und Berylliumverbindungen, Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen, Chromverbindungen, Kobalt und Kobaltverbindungen sowie Nickelverbindungen. Die Arbeit mit diesen Stoffen kann mit einem hohen Risiko verbunden sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Exposition so gering wie möglich zu halten; die TRGS hilft ihnen dabei, die Anforderungen der Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge zu erfüllen.

Lösung

Eine TRGS konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Verordnung über die betriebliche Gesundheitsvorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber daher davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Hauptziel dieser TRGS ist es, ein Expositionsniveau unterhalb der tolerierbaren Konzentration zu erreichen. Die TRGS geben auch allgemeine Schutzmaßnahmen für die Arbeit mit Gefahrstoffen vor.

Ergebnisse

Die TRGS hilft den Arbeitgebern, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies sorgt für einen sichereren Arbeitsplatz für Beschäftigte, die mit kanzerogenen Metallen arbeiten, und wird die Zahl der Krebsopfer in Zukunft verringern.

Veröffentlicht December 4, 2017
Über diesen Fall
Land:
Deutschland
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Martin Wieske
Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Kanzerogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.
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