Chromtrioxid wurde 2013 in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen, und seit 2017 ist für seine Verwendung in der EU eine spezielle Zulassung erforderlich.
Anstatt einen erneuten Zulassungsantrag für die weitere Verwendung des giftigen Stoffes in der Galvanisierung von Sanitärobjekten aus Metall vorzubereiten, wurde beschlossen, ein dreiwertiges Chromverfahren einzusetzen.