Chromtrioxid wurde 2013 in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen und seine Verwendung bedarf seit 2017 einer speziellen Zulassung in der EU.
Anstatt sich auf die erneute Beantragung einer Zulassung für die weitere Verwendung des giftigen Stoffes bei der Galvanisierung von Sanitärgeräten aus Metall vorzubereiten, wurde beschlossen, ein dreiwertiges Chromverfahren einzusetzen.