Chromtrioxid wurde 2013 in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen und seine Verwendung erfordert seit 2017 eine spezielle Zulassung in der EU.
Anstatt eine Genehmigung für die weitere Verwendung des giftigen Stoffes bei der Galvanisierung von Metall-Sanitärobjekten zu beantragen, wurde beschlossen, ein dreiwertiges Chromverfahren einzuführen und vollständig auf Chromtrioxid zu verzichten. Parallel dazu wird die Nickelunterschicht durch eine Kupfer-Bakar-Schicht ersetzt.
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