Die Substitution von Methylchloroform (1,1,1-Trichlorethan) durch Isopropanol und Heptan bei der Fleckentfernung wurde von einem Textilunternehmen als Teil eines komplexeren Prozesses durchgeführt, der auch die Reduzierung von Abfällen und Emissionen umfasste.
Bei diesem Prozess wurden auch Biphenyl, Tetrachlorethylen und Trichlorbenzol ersetzt, aber die Alternative (Methylnaphthalin) hat keine harmonisierte Einstufung gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).