Die Fakten zu Chrom VI-Verbindungen

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Die Fakten zu Chrom VI-Verbindungen

Letzte Aktualisierung January 21, 2025

Es wird geschätzt, dass etwa 900.000 Beschäftigte in der EU potenziell Chrom VI ausgesetzt sind.
Studien über Beschäftigte in der Chromatproduktion, Chromatpigment- und Chromgalvanikindustrie, die vor den 1980er Jahren beschäftigt waren, zeigen eine erhöhte Sterblichkeitsrate bei Lungenkrebs.

Chrom-VI-Verbindungen sind als krebserregend der Kategorie 1A eingestuft, d.h. sie sind nachweislich krebserregend für den Menschen. Die Exposition gegenüber Chrom VI erfolgt durch Einatmen, Aufnahme über Nahrung oder Wasser oder direkten Hautkontakt. Aufgrund der stark korrosiven Eigenschaften hat Chrom VI auch akute gesundheitliche Auswirkungen. Darüber hinaus kann die Exposition gegenüber Chrom VI eine Sensibilisierung der Haut und der Atemwege, wie z.B. Asthma, verursachen und zu einer spezifischen Organtoxizität für Lunge, Leber und Niere führen.

Wo Risiken auftreten

Eine Exposition am Arbeitsplatz tritt hauptsächlich beim Schweißen und anderen Arten von ‚Heißarbeiten‘ an Edelstahl und anderen Metallen auf, die Chrom VI enthalten. Andere Arten von Arbeiten mit potenzieller Exposition sind die Verwendung von Pigmenten, Sprühfarben und Beschichtungen. Weitere relevante Arbeitsbereiche sind Anwendungen zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen und Metallen, z.B. die Bedienung von Verchromungsbädern. Eine Exposition tritt auch bei der Bearbeitung von Chrom VI-beschichteten Materialien durch Strahlen, Schleifen und Schleifen auf. Industrien, in denen eine Exposition auftritt, sind der funktionelle Galvaniksektor, Stahl, Werften, das Baugewerbe, die Betonindustrie und Werkstätten für die Reparatur und Lackierung von Autokarosserien, Lastwagen, Zügen und Flugzeugen.

Mehr über den Stoff

Chrom VI ist eine Form des metallischen Elements Chrom. In der Natur kommt es oft zusammen mit anderen Elementen, wie Metallen, in Erzen vor und muss industriell verarbeitet werden. Die meisten industriell relevanten Verbindungen enthalten Natrium, Kalium, Zink, Strontium, Blei oder Ammonium. Chromtrioxid oder Chromsäure sind gängige industriell genutzte Chrom-VI-Stoffe. Chrommetall wird absichtlich zu legiertem Stahl hinzugefügt oder in Oberflächenbehandlungen verwendet, um technische Eigenschaften wie Härtbarkeit, Hitze- und Korrosionsbeständigkeit zu verbessern. Chrom-VI-Verbindungen können als Pigmente in Farbstoffen, Lacken, Tinten und Kunststoffen verwendet werden. Es kann auch als Korrosionsschutzmittel in Farben, Grundierungen und anderen Oberflächenbeschichtungen verwendet werden. Im Gegensatz zu Chrom VI ist eine andere relevante, aber nicht kanzerogene Form Chrom III, das unter oxidativen Bedingungen in Chrom VI umgewandelt werden kann.

Wie die Symptome Sie beeinflussen können

Das Einatmen hoher Mengen von Chrom VI kann Symptome wie eine laufende Nase, Niesen, Husten, Juckreiz und ein brennendes Gefühl verursachen. Wiederholte oder längere Exposition kann Wunden in der Nase verursachen und zu Nasenbluten und Schäden an der Nasenscheidewand führen. Hautkontakt verursacht schwere Reizungen und die orale Aufnahme kann zu akuten Vergiftungen (Magen-Darm-Symptome) führen. Einige Beschäftigte reagieren allergisch auf Chrom VI. Das Einatmen von Chromatverbindungen kann dann Asthmasymptome hervorrufen. Eine chronische dermale Exposition gegenüber Chrom VI kann zu schlecht heilenden Geschwüren nach Hautverletzungen führen; eine orale Aufnahme kann systemische Auswirkungen auf Niere und Leber haben. Längerer Kontakt mit Chrom VI in der Luft kann Lungen-, Nasen- und Nebenhöhlenkrebs verursachen.

Die Latenzzeit zwischen Chrom-VI-bedingten Krebserkrankungen beträgt bis zu 20 Jahre nach der Chrom-VI-Exposition.

Was Sie tun können

  • Der wirksamste Weg, eine Exposition zu verhindern, ist der Ersatz durch Chrom-VI-freie oder Chrom-VI-ärmere Produkte. Für bestimmte Verwendungszwecke und falls zutreffend, können technische Alternativen ausgeschöpft werden (z.B. physikalische Gasphasenabscheidung, Chrom-III-Beschichtung usw.).
  • Wenn Chrom VI-haltige Produkte nicht ersetzt werden können, sollte die Exposition gegenüber dem Stoff durch technische Kontrollen reduziert werden. Verwenden Sie z.B. einen abgesaugten Schweißbrenner und eine angemessene Belüftung vor Ort und in der Werkstatt.
  • Führen Sie kontinuierlich korrekte Expositionsmessungen durch, damit Sie wissen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Untersuchen Sie, ob Beschäftigte frühe Symptome melden.
  • Machen Sie die Beschäftigten ständig auf die Auswirkungen der Exposition aufmerksam. Informieren Sie die Beschäftigten außerdem über die Gefahren, sichere Arbeitsverfahren und wirksame Hygienemaßnahmen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten über eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie zum Beispiel einen geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung und Handschuhe. In manchen Fällen kann auch ein Atemschutzgerät erforderlich sein. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem die möglichen technischen Lösungen vorgestellt wurden. Obwohl die Exposition gegenüber Chrom VI hauptsächlich durch Einatmen erfolgt, sollte auch der Hautkontakt konsequent vermieden werden.

Grenzwerte

EU

Bis 17.01.2025 0,01 mg/m³
Ab 18.01.2025 0,005 mg/m³

Österreich

0,01mg/m³ bis 2025 einatembare Fraktion*
0,02mg/m³ ab 2025 einatembare Fraktion*

Belgien

0,01 mg/m³ (TWA)

Bulgarien

EU-Richtlinie

Kroatien

EU-Richtlinie

Tschechische Republik

EU-Richtlinie

Zypern

EU-Richtlinie

Dänemark

TWA: 0,001 mg/m3
Kurzfristig: 0,002 mg/m3

Estland

0,01mg/m³ bis 2025*
0,005 mg/m³ ab 2025*

Finnland

0,005 mg/m³

Frankreich

0,05 mg/m³ bis 2025
0,001 mg/m³ ab 2025

Deutschland

0,001 mg/m³ (TWA)

Griechenland

EU-Richtlinie

Ungarn

0,01 mg/m³ (TWA)

Island

EU-Richtlinie

Irland

0,005 mg/m³ (TWA)

Italien

0,005 mg/m³ (TWA)

Lettland

0,01 mg/m³ (TWA)

Litauen

EU-Richtlinie

Luxemburg

EU-Richtlinie

Malta

EU-Richtlinie

Niederlande

0,001 mg/m³ (TWA)

Nord-Mazedonien

0,05 mg/m³ (TWA) 0,2 mg/m³ kurzzeitig

Norwegen

0,001 mg/m³

Polen

EU-Richtlinie

Portugal

EU-Richtlinie

Rumänien

0,05 mg/m³ bis 2025
0,001 mg/m³ ab 2025

Serbien

EU-Richtlinie

Slowakei

EU-Richtlinie

Slowenien

EU-Richtlinie

Spanien

0,01 mg/m³ (TWA)

Schweden

0,005 mg/m³ (TWA)

Türkei

EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Ersetzungen

Bitte beachten Sie, dass dieser Stoff oder einige seiner Verbindungen in Anhang XIV (REACH-Verordnung) aufgeführt sind. Dieser Stoff und einige seiner Verbindungen dürfen nur verwendet, importiert oder auf den Markt gebracht werden, wenn die Zulassungsanforderungen der REACH-Verordnung erfüllt sind.
GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Kanzerogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.
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