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Die Fakten zu Chrom VI-Verbindungen

Inhaltsverzeichnis

Die Fakten zu Chrom VI-Verbindungen

Letzte Aktualisierung March 29, 2025

Es wird geschätzt, dass etwa 900.000 Arbeitnehmer in der EU potenziell Chrom VI ausgesetzt sind. Studien über Arbeiter in der Chromatproduktion, Chromatpigment- und Chromgalvanikindustrie, die vor den 1980er Jahren beschäftigt waren, zeigen erhöhte Sterblichkeitsraten bei Lungenkrebs.

Chrom-VI-Verbindungen sind als krebserregend der Kategorie 1A eingestuft, was bedeutet, dass sie beim Menschen nachweislich Krebs verursachen. Die Exposition gegenüber Chrom VI erfolgt durch Einatmen, Aufnahme über Nahrung oder Wasser oder direkten Hautkontakt. Aufgrund der stark korrosiven Eigenschaften hat Chrom VI auch akute gesundheitliche Auswirkungen. Darüber hinaus kann die Exposition gegenüber Chrom VI eine Sensibilisierung der Haut und der Atemwege, wie z.B. Asthma, verursachen und zu einer spezifischen Organtoxizität für Lunge, Leber und Niere führen.

Wo Risiken auftreten

Eine Exposition am Arbeitsplatz tritt hauptsächlich beim Schweißen und anderen Arten von ‚Heißarbeiten‘ an Edelstahl und anderen Metallen auf, die Chrom VI enthalten. Andere Arten von Arbeiten mit potenzieller Exposition sind die Verwendung von Pigmenten, Sprühfarben und Beschichtungen. Weitere relevante Arbeitsbereiche sind Anwendungen zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen und Metallen, z.B. die Bedienung von Verchromungsbädern. Eine Exposition tritt auch bei der Bearbeitung von Chrom VI-beschichteten Materialien durch Strahlen, Schleifen und Schleifen auf. Industrien, in denen eine Exposition auftritt, sind der funktionelle Galvaniksektor, Stahl, Werften, das Baugewerbe, die Betonindustrie und Werkstätten für die Reparatur und Lackierung von Autokarosserien, Lastwagen, Zügen und Flugzeugen.

Mehr über den Stoff

Chrom VI ist eine Form des metallischen Elements Chrom. In der Natur kommt es oft zusammen mit anderen Elementen, wie Metallen, in Erzen vor und muss industriell verarbeitet werden. Die meisten industriell relevanten Verbindungen enthalten Natrium, Kalium, Zink, Strontium, Blei oder Ammonium. Chromtrioxid oder Chromsäure sind gängige industriell genutzte Chrom-VI-Stoffe. Chrommetall wird legiertem Stahl absichtlich zugesetzt oder in Oberflächenbehandlungen verwendet, um technische Eigenschaften wie Härtbarkeit, Hitze- und Korrosionsbeständigkeit zu verbessern. Chrom-VI-Verbindungen können als Pigmente in Farbstoffen, Lacken, Tinten und Kunststoffen verwendet werden. Es kann auch als Korrosionsschutzmittel in Farben, Grundierungen und anderen Oberflächenbeschichtungen verwendet werden. Im Gegensatz zu Chrom VI ist eine andere relevante, aber nicht krebserregende Form Chrom III, das unter oxidativen Bedingungen in Chrom VI umgewandelt werden kann.

Gefahren, die auftreten können

Das Einatmen hoher Mengen von Chrom VI kann Symptome wie eine laufende Nase, Niesen, Husten, Juckreiz und ein brennendes Gefühl verursachen. Wiederholte oder längere Exposition kann Wunden in der Nase verursachen und zu Nasenbluten und Schäden an der Nasenscheidewand führen. Hautkontakt verursacht schwere Reizungen und die orale Aufnahme kann zu akuten Vergiftungen (Magen-Darm-Symptome) führen. Einige Mitarbeiter reagieren allergisch auf Chrom VI. Das Einatmen von Chromatverbindungen kann dann Asthmasymptome hervorrufen. Eine chronische dermale Exposition gegenüber Chrom VI kann zu schlecht heilenden Geschwüren nach Hautverletzungen führen; eine orale Aufnahme kann systemische Auswirkungen auf Niere und Leber haben. Längerer Kontakt mit Chrom VI in der Luft kann Lungen-, Nasen- und Nebenhöhlenkrebs verursachen.

Die Latenzzeit zwischen Chrom-VI-bedingten Krebserkrankungen beträgt bis zu 20 Jahre nach der Chrom-VI-Exposition.

Was Sie tun können

Der wirksamste Weg, eine Exposition zu verhindern, ist der Ersatz durch Chrom-VI-freie oder Chrom-VI-ärmere Produkte. Für bestimmte Verwendungszwecke und falls zutreffend, können technische Alternativen ausgeschöpft werden (z.B. physikalische Gasphasenabscheidung, Chrom-III-Beschichtung, Verwendung flüssiger Formen von Chromverbindungen usw.). Wenn Chrom VI-haltige Produkte nicht ersetzt werden können, sollte die Exposition gegenüber dem Stoff durch technische Kontrollen reduziert werden. Verwenden Sie z.B. einen abgesaugten Schweißbrenner und angemessene Belüftungssysteme vor Ort und in der Werkstatt. Führen Sie kontinuierlich korrekte Expositionsmessungen durch, damit Sie wissen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen. Untersuchen Sie, ob Arbeitnehmer frühe Symptome melden. Machen Sie die Arbeitnehmer ständig auf die Auswirkungen der Exposition aufmerksam. Außerdem sollten Sie die Arbeitnehmer über die Gefahren, sichere Arbeitsverfahren und wirksame Hygienemaßnahmen schulen.

Stellen Sie sicher, dass die Arbeiter über eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie zum Beispiel einen geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung und Handschuhe. In einigen Fällen kann ein Atemschutzgerät erforderlich sein. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem die möglichen technischen Lösungen vorgestellt wurden. Obwohl die Exposition gegenüber Chrom VI hauptsächlich durch Einatmen erfolgt, sollte auch der Hautkontakt konsequent vermieden werden.

Grenzwerte

EU
Bis 17.01.2025 0,01 mg/m³
Ab 18.01.2025 0,005 mg/m³

Österreich

0,01mg/m³ bis 2025 einatembare Fraktion*
0,02mg/m³ ab 2025 einatembare Fraktion*
Belgien
0,01 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
TWA: 0,001 mg/m3
Kurzfristig: 0,002 mg/m3
Estland
0,01mg/m³ bis 2025*
0,005 mg/m³ ab 2025*
Finnland
0,005 mg/m³
Frankreich
0,05 mg/m³ bis 2025
0,001 mg/m³ ab 2025
Deutschland
0,001 mg/m³ (TWA)
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
0,01 mg/m³ (TWA)
Island
EU-Richtlinie
Irland
0,005 mg/m³ (TWA)
Italien
0,005 mg/m³ (TWA)
Lettland
0,01 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
0,001 mg/m³ (TWA)
Nord-Mazedonien
0,05 mg/m³ (TWA) 0,2 mg/m³ kurzzeitig
Norwegen
0,001 mg/m³
Polen
EU-Richtlinie
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
0,05 mg/m³ bis 2025
0,001 mg/m³ ab 2025
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
0,01 mg/m³ (TWA)
Schweden
0,005 mg/m³ (TWA)
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Ersetzungen

Bitte beachten Sie, dass dieser Stoff oder einige seiner Verbindungen in Anhang XIV (REACH-Verordnung) aufgeführt sind. Dieser Stoff und einige seiner Verbindungen dürfen nur verwendet, importiert oder auf den Markt gebracht werden, wenn die Zulassungsanforderungen von REACH erfüllt sind.
ECHA-Registrierung
CAS-Nummer 1333-82-0
EC-Nummer 215-607-8
Anhang VI der CLP-Verordnung 1A
Anzahl der Registrierungen (2023) 21
Tonnageband registriert (2023) 10-100 t/y [3], >1000 t/y [5], 100-1000 t/y [1], 1-10 t/y [2]

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein. Sie setzt die bahnbrechende Chemikaliengesetzgebung der EU um, die der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zugute kommt.

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Karzinogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

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