Im Jahr 2024 erließ die Europäische Kommission das Gesetz über kritische Rohstoffe (CRMA), um einen „einen Rahmen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU)„. In dieser Liste der kritischen und strategischen Rohstoffe sind unter anderem Kobalt, Nickelverbindungen und Beryllium enthalten, die kanzerogene Stoffe sind.
Kritische Rohstoffe werden für den grünen und digitalen Wandel sowie für die Verteidigung und die Raumfahrt benötigt. Ziel der CRMA ist es, „unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern“ und „unsere offene strategische Autonomie in einem sich schnell verändernden und zunehmend herausfordernden geopolitischen Umfeld zu bewahren.“ Die Zielvorgaben für 2030:
- EU-Förderung: Mindestens 10 % des Jahresverbrauchs der EU für die Förderung
- EU-Verarbeitung: Mindestens 40 % des Jahresverbrauchs der EU für die Verarbeitung
- EU-Recycling: Mindestens 15 % des Jahresverbrauchs der EU für das Recycling
- Externe Quellen: Nicht mehr als 65 % des jährlichen EU-Verbrauchs jedes strategischen Rohstoffs auf jeder relevanten Verarbeitungsstufe aus einem einzigen Drittland
(Quelle: Factsheet Europäisches Gesetz über kritische Rohstoffe - Europäische Kommission)
Sorgfältig handhaben
Diese Ziele implizieren eine kontinuierliche Handhabung und Verarbeitung kanzerogener Stoffe im gesamten Lebenszyklus. Nickelverbindungen gehören zur krebserzeugenden Kategorie 1A (krebserzeugend für den Menschen), Kobalt und Kobalt Verbindungen sowie Beryllium und Beryllium Verbindungen gehören zur krebserzeugenden Kategorie 1B (wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen). Wir behandeln diese Stoffe in unseren FactSheets, weil sie gleichzeitig von hoher Relevanz an europäischen Arbeitsplätzen sind. Grenzwerte für Nickelverbindungen sowie Beryllium- und Berylliumverbindungen sind bereits festgelegt, und der Wert für Kobalt- und Kobaltverbindungen ist auf dem Weg. Die kanzerogenen Eigenschaften können kontrolliert werden, wenn entsprechend den Ergebnissen der Gefährungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden.
Treten diese Stoffe in der Arbeitsumgebung auf, z. B. beim Sammeln, Recyceln oder Verarbeiten, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Die Exposition sollte durch technische Maßnahmen verringert werden (z. B. Verwendung in geschlossenen Systemen, örtliche Entlüftung, wo Emissionen auftreten können).
- Geräte und Arbeitsflächen (Maschinen, Fußboden) nur mit dem Staubsauger oder nass reinigen.
- Führen Sie kontinuierlich korrekte Expositionsmessungen durch, damit Sie wissen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen.
- Untersuchen Sie, ob die beschäftigten Personen über irgendwelche Symptome berichten.
- Sensibilisierung der beschäftigten Personen für die Auswirkungen der Exposition.
- Schulung der Beschäftigten über Gefahren, sichere Arbeitsverfahren und wirksame Hygienemaßnahmen.
- Ergänzend dazu ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen, wenn durchführbare Maßnahmen nicht ausreichen, um die Exposition unter die Expositionsgrenzwerte zu senken.
- Es wird empfohlen, einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen.
Nähere Informationen zu diesen Stoffen finden Sie in den Merkblättern:
Lesen Sie mehr: