Als Steinmetz arbeiten Sie mit verschiedenen Arten von Stein, um Strukturen und dekorative Elemente zu schaffen.
Es ist wichtig, dass Sie sich der potenziellen beruflichen Gefahren bewusst sind, einschließlich derjenigen, die mit krebserregenden Risiken verbunden sind.
Aufgrund der Art Ihrer Arbeit können Sie prozessbedingten Substanzen ausgesetzt sein, die das Krebsrisiko erhöhen können.
Im Steinmetzgewerbe besteht ein erhebliches Krebsrisiko in der Exposition gegenüber Siliziumdioxidstaub, der beim Schneiden, Formen und Bearbeiten entsteht.
Quarzstaub enthält kristallines Siliziumdioxid, und das längere Einatmen dieser Substanz wird mit einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs, Silikose und andere Atemwegserkrankungen in Verbindung gebracht.
Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die besten Praktiken im Steinmetzhandwerk zu befolgen.
Die Anwendung von Nassschneidetechniken und lokalen Abluftsystemen kann ebenfalls dazu beitragen, die Ausbreitung von Quarzstaub am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Atemschutz, kann dazu beitragen, das Einatmen von schädlichen Staubpartikeln zu minimieren.
Steinmetz:Die Risiken und Lösungen
Als Steinmetz arbeiten Sie mit verschiedenen Arten von Stein, um Strukturen und dekorative Elemente zu schaffen.
Es ist wichtig, dass Sie sich der potenziellen beruflichen Gefahren bewusst sind, einschließlich derjenigen, die mit krebserregenden Risiken verbunden sind.
Aufgrund der Art Ihrer Arbeit können Sie prozessbedingten Substanzen ausgesetzt sein, die das Krebsrisiko erhöhen können.
Im Steinmetzgewerbe besteht ein erhebliches Krebsrisiko in der Exposition gegenüber Siliziumdioxidstaub, der beim Schneiden, Formen und Bearbeiten entsteht.
Quarzstaub enthält kristallines Siliziumdioxid, und das längere Einatmen dieser Substanz wird mit einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs, Silikose und andere Atemwegserkrankungen in Verbindung gebracht.
Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die besten Praktiken im Steinmetzhandwerk zu befolgen.
Die Anwendung von Nassschneidetechniken und lokalen Abluftsystemen kann ebenfalls dazu beitragen, die Ausbreitung von Quarzstaub am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Atemschutz, kann dazu beitragen, das Einatmen von schädlichen Staubpartikeln zu minimieren.
Wichtige Informationen für Ihre Aufgaben
Künstlichen Stein schneiden
Achten Sie auf den unsichtbaren Staub bei der Bearbeitung von Kunststein
Kunststein wird hauptsächlich als Küchenarbeitsplatten und Tischplatten sowie als Wandverkleidung in Badezimmern verwendet. Er besteht aus Siliziumdioxid (bis zu 93 %) und Kunstharzen als Bindemittel. Die Bearbeitung von Kunststein mit Schneid- und Schleifwerkzeugen erzeugt Staub mit sehr hohen Anteilen an Siliziumdioxid. Das Einatmen dieses Staubes führt zu erheblichen Gesundheitsrisiken. Die Exposition gegenüber lungengängigem kristallinem Siliziumdioxid ist mit der Entstehung von Krebs, aber auch mit der Auslösung chronischer Lungenerkrankungen (Silikose, COPD) verbunden. Daher ist es entscheidend, die Staubexposition bei jeder Bearbeitung so weit wie möglich zu minimieren. Wenn dies nicht ausreichend möglich ist, ist es am wichtigsten, die Verweildauer von Staub am Arbeitsplatz zu verkürzen und den Atemschutz erst abzulegen, nachdem der Arbeitsbereich ausreichend belüftet wurde.
Dinge, die Sie wissen sollten!
Die Risiken
Quarz- oder Siliziumdioxid-Kunststein besteht immer noch zu bis zu 93 % aus Siliziumdioxid mit Kunstharzen zur Bindung. Jede Bearbeitung von Kunststein durch Schneiden, Bohren oder Schleifen mit Werkzeugen erzeugt Staub aus ultrafeinen lungengängigen kristallinen Siliziumdioxidpartikeln, die Lungenkrebs verursachen und eine schnelle Induktion von Silikose begünstigen können. Insbesondere auf Baustellen im Rahmen von Renovierungen können zusätzlich weitere gefährliche Stoffe auftreten, zum Beispiel asbesthaltige Fliesenkleber oder asbesthaltige Boden- und Wandbeläge.
Kombinierte Staubabsaugung erforderlich
Aufgrund der hohen Siliziumdioxidkonzentration im Material erfordert die Bearbeitung von Kunststein in den meisten Fällen eine Kombination verschiedener technischer Schutzmaßnahmen. Die effektivste Maßnahme ist die Staubabsaugung direkt an der Bearbeitungsstelle. Eine hohe Effizienz bei der Staubabsaugung an dieser Stelle führt direkt zu einer geringen Konzentration vor Ihrer Nase. Wenn Sie jedoch beispielsweise Kanten schleifen oder Bögen oder unebene Materialien schneiden, wird dies nicht ausreichen, und es ist zwingend erforderlich, die Punktabsaugung mit einer lokalen Absauganlage zu kombinieren.
Staubentfernung aus der Luft braucht Zeit
Wenn Staubpartikel nicht gebunden und abgeführt werden, schweben sie sehr lange in der Luft. Größere Partikel sind sichtbar und setzen sich relativ schnell als Staubschicht ab. Feinere und ultrafeine Partikel sind nicht sichtbar und schweben viele Stunden in der Luft. Bei unzureichendem Luftaustausch am Arbeitsplatz konzentrieren sich die Partikel sogar in der Luft. Das Arbeiten mit Benetzungstechniken erzeugt immer noch feine kleine Partikel, die an feine Wassertröpfchen gebunden sind und in der Luft schweben. Diese Aerosole verdunsten bei Raumtemperatur recht schnell, und die Staubpartikel bleiben in der Arbeitsluft schweben. Daher muss die Benetzung selbst durch eine Aerosol- und Staubbindung an der Maschine und eine Raumlüftung ergänzt werden. Dies ist am ehesten an speziellen Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen gewährleistet, die speziell für diese Aufgaben konzipiert sind.
Die Hauptgefahr:
Die ultrafeinen und nicht sichtbaren Partikel, die stundenlang in der Arbeitsluft verbleiben, stellen das Problem dar! Sie dringen tief in die Lunge ein und werden nicht in der Nase gefiltert. Sie können Entzündungen hervorrufen und Veränderungen im Lungengewebe induzieren, die letztendlich Jahre nach dem Einatmen der unsichtbaren Partikel zu Lungenkrebs führen können.
Die Pflichten Ihres Arbeitgebers, Sie zu schützen!
Ihr Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Sie vor, während und nach der Bearbeitung von Kunststein sicher sind.
- Gefährdungsbeurteilung: Ihr Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz und Ihre Tätigkeit durchführen und regelmäßig aktualisieren. Dies umfasst potenzielle Gefahrenquellen wie den Siliziumdioxidgehalt des bearbeiteten Verbundmaterials, unzureichende Erfassung des erzeugten Staubes an den verwendeten Maschinen und Werkzeugen sowie Arbeitsplatzbedingungen, die zu einer eingeschränkten allgemeinen oder natürlichen Belüftung führen.
- Substitutionsprüfung: Sofern nicht ausdrücklich vom Kunden vorgeschrieben, kann Ihr Arbeitgeber prüfen, ob Verbundmaterial mit geringerem Siliziumdioxidgehalt (z. B. Naturstein) oder siliziumdioxidfreies Material verwendet werden kann.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Ihr Arbeitsplatz muss so gestaltet und ausgestattet sein, dass Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden gefördert und unterstützt werden. Für die Aufgabe des Schneidens von Kunststein ist es in erster Linie notwendig, mit Maschinen zu arbeiten, die eine effiziente Staubabsaugung oder im Falle der Nassbearbeitung eine gute Aerosolbindung aufweisen. Wenn die Absaugung von Staub und Aerosolen an der Maschine nicht ausreicht, benötigen stationäre Arbeitsplätze zusätzlich eine lokale Absauganlage (LEV) und nicht-stationäre Arbeitsplätze eine zusätzliche Luftfilterung (z. B. durch den Einsatz von Unterdruckgeräten (NPU)). Eine ordnungsgemäße Raumlüftung gewährleistet staubreduziertes Arbeiten an angrenzenden Arbeitsplätzen.
- Persönlichen Schutz: Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt werden muss, umfasst Augen-, Gehör- und Atemschutz sowie Schutzkleidung für stauberzeugende Tätigkeiten. Brillenträger sollten beispielsweise „Halbmasken aus Gummi“ mit wechselbaren Filtern bevorzugen, da diese in der Regel wenig Anpassungsaufwand erfordern und nach einem anfänglichen Auswahlprozess weniger Leckagen im Nasenbereich aufweisen.
- Qualifikation, Unterweisung und Motivation: Regelmäßige Unterweisungen durch Ihren Arbeitgeber sind notwendig, um Sie über das sichere Schneiden oder die sonstige Bearbeitung von Kunststein auf dem Laufenden zu halten. Er sollte Sie in jedem Fall motivieren, konsequent sichere Arbeitsverfahren anzuwenden.
Ihre eigenen Pflichten zur Unterstützung Ihres eigenen Schutzes und des Schutzes Ihrer Kollegen!
- Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: Sie selbst sind befugt, jedes Risiko für sich und Ihre Kollegen bei der Bearbeitung von Kunststein zu reduzieren, indem Sie die Regeln und Standards, über die Sie unterwiesen wurden und die in den Betriebsanweisungen festgelegt sind, strikt befolgen.
- Staubabsaugung ist die wichtigste technische Maßnahme: Sie verwenden alle Maschinen oder Werkzeuge, die Staub an der Quelle eliminieren, unabhängig davon, ob die Aufgabe nur kurz ist. Sie sorgen für die Belüftung des Arbeitsplatzes und stellen sicher, dass die Belüftung nicht unnötig blockiert wird. Denken Sie daran, dass es am besten ist, das Material mit belüfteten Maschinen in der Werkstatt zu bearbeiten und Bearbeitungsvorgänge vor Ort (z. B. in der Küche oder im Bad) so weit wie möglich zu vermeiden.
- PSA prüfen und tragen: Sie verwenden Ihre Schutzkleidung sowie Augen-, Gehör- und Atemschutz wie vorgesehen und prüfen vor jeder Benutzung der Ausrüstung, ob diese voll funktionsfähig ist.
- Risiken frühzeitig erkennen und präventiv handeln: Sie reagieren sofort, wenn Sie feststellen, dass etwas nicht richtig funktioniert, wie zum Beispiel eine fehlende oder schlechte Luftabsaugung.
Botschaft zum Mitnehmen
Die Exposition gegenüber Quarzstaub stellt bei der Bearbeitung von Kunststein ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Dieser gefährliche Feinstaub verbleibt stundenlang nach Arbeitsende in der Luft, es sei denn, es gibt eine effektive Staubabsaugung an den Bearbeitungsgeräten und eine ordnungsgemäße Belüftung des Arbeitsbereichs. Verwenden Sie, wann immer möglich, ein Absaugsystem direkt an der Quelle. Dies ist der effizienteste Weg, um sicherzustellen, dass so wenig Staub wie möglich in Ihre Lunge gelangt. Der bei der Nassbearbeitung entstehende Sprühnebel enthält ebenfalls Staub, der in Ihre Lunge gelangen kann. Arbeiten Sie immer in gut belüfteten Bereichen oder verwenden Sie Belüftungs-/Luftfiltergeräte. Und schließlich tragen Sie immer die erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Achten Sie auf Ihre Gesundheit – bauen Sie sich eine Zukunft auf!
Hinweis: Der CarcCheck basiert auf Daten, die für die EU gesammelt wurden. Daher sind die Verwendungen eines Stoffes möglicherweise nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen relevant. Der CarcCheck zeigt an, wo ein kanzerogener Stoff möglicherweise involviert ist oder freigesetzt werden kann; das Expositionspotenzial variiert auch in verschiedenen Bereichen. Nur die Gefährungsbeurteilung wird zeigen, ob dies an einem realen Arbeitsplatz oder in einer Anwendersituation der Fall ist.
Welche(s) kanzerogene(s) ist/sind vorhanden?
Die folgenden (prozessbedingten) kanzerogenen Stoffe in Ihrem Beruf könnten ein potenzielles Risiko für Ihre Gesundheit darstellen.
Können das/die Karzinogen(e) oder der/die Prozess(e) ersetzt werden?
Die Substitution ist die erste und wichtigste Präventionsmaßnahme, um die Exposition gegenüber Karzinogenen zu vermeiden. Die folgenden Stoffe oder Verfahren gelten als sicherere Alternativen für diese kanzerogenen Stoffe oder stellen ein geringeres Expositionspotenzial dar.
Gibt es technische Präventionsmaßnahmen?
Technische Maßnahmen müssen zuerst eingesetzt werden, wenn eine Substitution nicht möglich war. Die erste technische Maßnahme der Wahl ist die Verwendung eines geschlossenen, gekapselten Systems. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und technische Lösungen, die geeignet sein könnten, die Exposition so weit wie technisch möglich zu reduzieren. Diese Maßnahmen zur Risikominderung variieren in ihrer Wirksamkeit und müssen für Ihr Arbeitsumfeld individuell bewertet werden.
Außerdem finden Sie in der folgenden Liste allgemeine oder technisch ausgerichtete Lösungen, die von anderen in Ihrem Beruf angeboten werden.
Gibt es organisatorische Präventionsmaßnahmen?
Gibt es Grenzwerte?
Grenzwerte für kanzerogene Stoffe sind ein Mittel, um die Expositionssituation zu bewerten und zu prüfen, ob Mindestanforderungen erfüllt sind oder ob weitere Strategien zur Risikominderung angewendet werden müssen. Die oben bereitgestellten Links können die Bewertung unterstützen, ob technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend ausgeschöpft wurden, um die Exposition zu minimieren. Bitte beachten Sie, dass Sie die interne Exposition auch mittels Biomonitoring beurteilen können.
Unabhängig davon, ob ein europäischer Grenzwert besteht oder nicht, ist es verpflichtend, die Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen so weit wie technisch erreichbar zu minimieren. Bitte beachten Sie Ihre nationale Gesetzgebung, wie die Minimierungspflicht einzuhalten ist.
Wird die Exposition bestimmt?
Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Exposition wahrscheinlich ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihre Expositionssituation zu bewerten.
Beschreibungen durch die Berufsgenossenschaft oder Versicherungen, in der Praxis genehmigte Schutzleitfäden, REACH-Expositionsszenarien oder Expositionsmodellierung sind weitere und geeignete Quellen, die bei der Beurteilung der Expositionssituation sowie beim Vergleich von Arbeitsplatzsituationen helfen. Dies muss in der Gefährungsbeurteilung dokumentiert werden. Wenn diese Methoden keine abschließende Expositionsbewertung ermöglichen, können schließlich Expositionsmessungen mit Hilfe Ihrer jeweiligen Versicherungsorganisation oder eines externen Unternehmens durchgeführt werden.
Außerdem sollten Sie die hier zusammengestellten Quellen für Expositionsdaten prüfen.
Ist eine persönliche Schutzausrüstung vorhanden?
Bitte beachten Sie, dass Persönlichen schutz-Ausrüstung (PSA) erst nach dem Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen verwendet werden sollte, um die Exposition so weit wie möglich zu reduzieren.
Darüber hinaus gelten strenge Regeln für die Verwendung von PSA. Bei Atemschutzgeräten (ASG) muss die Filterklasse dem Zweck entsprechen, die Maskengröße muss zum jeweiligen beschäftigter passen, die maximale Tragezeit muss festgelegt werden, und beschäftigter benötigen eine Unterweisung/Schulung zum korrekten An- und Ablegen von ASG.
Bei Hautschutz-Ausrüstung müssen geeignetes Handschuhmaterial und die passende Größe beurteilt werden. Üblicherweise gibt es beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen nur sehr seltene Situationen, in denen PSA nicht erforderlich ist, um die Minimierungspflicht zu erfüllen. Wenn Sie sich entscheiden, keine PSA zu verwenden, muss dies gut dokumentiert werden.
In der folgenden Liste finden Sie außerdem Lösungen, die von anderen bereitgestellt wurden:
Weitere Pflichten und zusätzliche hilfreiche Maßnahmen
Pflichten für Arbeitgeber
Die Sicherstellung des Wohlbefindens Ihrer Beschäftigten wird zudem durch bestimmte pflicht(en) gewährleistet, die in der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und Reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) festgelegt sind. Darüber hinaus wirken sich weitere Maßnahmen positiv auf die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gesundheit der beschäftigter aus, indem sie das Bewusstsein aller beteiligten Akteure stärken.
Die folgende Liste bietet Unterstützung für diese wichtigen Aspekte. Die nationalen Anforderungen können jedoch von der Richtlinie abweichen. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihren nationalen Behörden über die regulatorischen Anforderungen für gefährliche Stoffe:
- Die Durchführung einer Gefährungsbeurteilung ist verpflichtend.
- Die Unterweisung und Schulung, bevor beschäftigter eine Aufgabe beginnen, ist verpflichtend.
- Die Dokumentation von Aufgaben, bei denen kanzerogene Stoffe beteiligt sind, ist verpflichtend.
- Das Angebot einer medizinischen Überwachung ist obligatorisch.
- Die Organisation der Chemikalien innerhalb eines Stoffinventars wird als sehr hilfreich angesehen.
- Die Einholung von „externem Fachwissen“ von Arbeitsmedizinern oder Sicherheitsexperten wird als sehr hilfreich angesehen.
Rechte der Beschäftigten
Ihr Wohlbefinden wird außerdem durch bestimmte Pflichten Ihres Arbeitgebers gewährleistet, die in der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und Reproduktionstoxika (CMRD) festgelegt sind. Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie sich an die Anweisungen am Arbeitsplatz halten.
- Die Durchführung einer Gefährungsbeurteilung ist für Ihren Arbeitgeber verpflichtend und dient dazu, alle potenziellen Gesundheitsrisiken zu ermitteln und Gegenmaßnahmen einzurichten, um diese Risiken zu verhindern oder zu verringern.
- Bevor Sie mit einer Aufgabe beginnen, müssen Sie eingewiesen und geschult werden. Die Wiederholung des Trainings und die Anpassung der Arbeitsanweisungen helfen Ihnen, auf die Risiken aufmerksam zu bleiben.
- Sollten bei Ihnen jemals gesundheitliche Probleme auftreten, die möglicherweise arbeitsbedingt sind – auch nach einem Unternehmenswechsel oder im Ruhestand –, stellt die Dokumentationspflicht für Aufgaben mit kanzerogenen Stoffen sicher, dass Sie eine Anerkennung als Berufskrankheit erhalten.
- Das Angebot einer medizinischen Überwachung für Sie ist die pflicht Ihres Arbeitgebers und dient dazu, Sie über potenzielle, mit Ihrer Aufgabe verbundene Gesundheitsrisiken zu informieren.
- Bitte beachten Sie, dass auch die Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber Ihre pflicht ist. Arbeitsplatz- und persönliche Hygieneprotokolle (z. B. Arbeitskleidung nicht mit nach Hause nehmen) sind ein Schlüsselfaktor, um Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie zu gewährleisten, und sollten jederzeit befolgt werden.