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Die Fakten zu Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAHs)

Die Fakten zu Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAHs)

Letzte Aktualisierung March 29, 2025

Schätzungen zufolge sind in der EU bis zu 1,3 Millionen Beschäftigte polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) ausgesetzt. PAKs wird von der IARC als Kanzerogen der Gruppe 1 eingestuft, was bedeutet, dass sie als eindeutige Ursache für Krebs angesehen werden.

Viele PAKs sind gemäß der CLP-Verordnung als Kanzerogen der Kategorie 1A oder 1B eingestuft, was bedeutet, dass die Substanzen definitiv Krebs verursachen oder beim Menschen Krebs verursachen können. PAKs kann geschluckt, eingeatmet oder in einigen Fällen durch die Haut aufgenommen werden. Langfristige Exposition kann Lungen- und Hautkrebs verursachen.

Wo Risiken auftreten

Beschäftigte in Industrien oder Berufen, die Kohle oder Kohleprodukte verwenden oder herstellen, sind dem höchsten Risiko einer PAK-Exposition ausgesetzt. Zu diesen Beschäftigten gehören Asphaltarbeiter, Kohlegasarbeiter, Fischer (Kohlenteer auf Netzen), Graphitelektrodenarbeiter, Mechaniker (Auto- und Dieselmotoren), Straßenarbeiter und Arbeiter in der Reifen- und Gummiherstellung. Auch bei der Brandbekämpfung, der Müllverbrennung, in Räucherkammern, beim Kochen, in Krematorien, beim Schornsteinfegen, bei der Holzkonservierung und bei der Bodensanierung wird unbeabsichtigt PAKs freigesetzt.

Mehr über den Stoff

PAKs sind eine Klasse zahlreicher Chemikalien, die natürlich in Kohle, Rohöl und Benzin vorkommen. Sie werden auch durch Hochtemperaturprozesse gebildet, die aus der unvollständigen Verbrennung oder Pyrolyse von organischen Materialien wie Kohle, Öl, Gas, Holz, Müll und Tabak resultieren. PAKs, die aus diesen Quellen stammen, können sich an kleine Partikel in der Luft binden oder diese bilden. Beim Kochen bei hohen Temperaturen bildet sich PAKs in Fleisch und anderen Lebensmitteln. Zigarettenrauch enthält viele PAKs.

Gefahren, die auftreten können

PAKs haben eine geringe akute Toxizität. Akute Auswirkungen, die auf die Exposition gegenüber PAKs zurückgeführt werden, werden wahrscheinlich durch andere Stoffe verursacht. Eine langfristige berufsbedingte Exposition gegenüber PAKs kann mehrere Systeme des Körpers beeinträchtigen. Es kann die Atemwege (Abnahme der Lungenfunktion, Brustschmerzen, Reizung der Atemwege und Lungenkrebs), den Magen-Darm-Trakt (einschließlich Magen-Darm-Krebs), die Haut (Verbrennungen und Warzen an sonnenexponierten Stellen, die sich zu Krebs entwickeln können) und die Augen (Augenreizung) beeinträchtigen. Es kann auch eine Ursache für andere Krebsarten wie Leukämie, Leber- und Blasenkrebs sein.

Die Latenzzeit zwischen Exposition und PAKs Krebs variiert zwischen 5 und 20 Jahren, abhängig von den verschiedenen Krebsarten.

Was Sie tun können

Die beste Lösung ist, die Exposition durch Eliminierung oder Substitution zu kontrollieren. Da PAKs jedoch aus Verbrennungsprozessen stammt, ist es nicht einfach, diese Substanz zu eliminieren oder zu ersetzen. Der Rauch sollte so nah wie möglich an der Quelle minimiert werden, indem die Arbeit umgestaltet und die verwendeten Techniken und Materialien überdacht werden, zum Beispiel ein abgesaugter Schweißbrenner. Wenn das nicht funktioniert, sollte die Emission in unmittelbarer Nähe der Quelle kontrolliert werden, zum Beispiel durch den Einsatz lokaler Abluftanlagen. Führen Sie regelmäßig repräsentative Expositionsmessungen durch, damit Sie wissen, wann und wo weitere Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden sollten.

Machen Sie die Arbeitnehmer ständig auf die Auswirkungen der Exposition aufmerksam und ermutigen Sie sie, frühe Symptome zu melden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem die möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden. Wenn sie verwendet wird, stellen Sie sicher, dass die richtige persönliche Schutzausrüstung zur Hand ist. Für PAKs ist es auch möglich, die Belastung des Körpers durch ein Biomonitoring zu überwachen, falls dies gemäß der nationalen Gesetzgebung möglich ist.

Referenzen: CDC, IARC, IA-Studienbericht

Grenzwerte

EU
Unbekannt, aber es könnten nationale Grenzen gelten.

Österreich

EU-Richtlinie
Belgien
EU-Richtlinie
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
0,2 mg/m³ (TWA)
0,4 kurzzeitig
Estland
EU-Richtlinie
Finnland
EU-Richtlinie
Frankreich
EU-Richtlinie
Deutschland
EU-Richtlinie
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
EU-Richtlinie
Island
EU-Richtlinie
Irland
EU-Richtlinie
Italien
EU-Richtlinie
Lettland
EU-Richtlinie
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
8h-TWA = 550 Nanogr/m3 (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Kohle (als Benzo(a)-pyren))
Nord-Mazedonien
EU-Richtlinie
Norwegen
0,04 mg/m³ (TWA)
Polen
0,002 mg/m³ (TWA)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
EU-Richtlinie
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
EU-Richtlinie
Schweden
EU-Richtlinie
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Karzinogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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