Schätzungen zufolge sind in der EU bis zu 1,3 Millionen beschäftigte Personen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) ausgesetzt. PAKs werden von der IARC als kanzerogene Substanzen der Gruppe 1 eingestuft, was bedeutet, dass sie als eindeutige Ursache für Krebs gelten.
Viele PAK sind gemäß der CLP-Verordnung als kanzerogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B eingestuft, was bedeutet, dass diese Stoffe beim Menschen nachweislich Krebs verursachen oder Krebs verursachen können. PAK können verschluckt, eingeatmet oder in einigen Fällen über die Haut aufgenommen werden. Eine langfristige Exposition kann Lungen- und Hautkrebs verursachen.
Wo Risiken auftreten
Beschäftigte in Branchen oder Berufen, in denen Kohle oder Kohleprodukte verwendet oder hergestellt werden, sind dem höchsten Risiko einer PAK-Exposition ausgesetzt. Zu diesen Beschäftigten zählen Asphaltarbeiter, Arbeiter in der Kohlevergasung, Fischer (Kohlenteer an Netzen), Arbeiter in der Graphitelektrodenherstellung, Mechaniker (Kraftfahrzeug- und Dieselmotoren), Straßenbauarbeiter sowie Beschäftigte in der Reifen- und Gummiindustrie. Auch die Arbeit der Feuerwehrleute, die Müllverbrennung, Räuchereien, das Kochen, Krematorien, die Schornsteinreinigung, die Holzschutzbehandlung und die Bodensanierung sind mit der unbeabsichtigten Entstehung von PAK verbunden.
Mehr über den Stoff
PAK sind eine Gruppe zahlreicher Chemikalien, die natürlicherweise in Kohle, Erdöl und Benzin vorkommen. Sie entstehen zudem bei Hochtemperaturprozessen, die durch unvollständige Verbrennung oder Pyrolyse organischer Stoffe wie Kohle, Öl, Gas, Holz, Müll und Tabak hervorgerufen werden. Aus diesen Quellen stammende PAK können sich an Partikel in der Luft anlagern oder selbst kleine Partikel bilden. Beim Kochen bei hohen Temperaturen entstehen PAHs in Fleisch und anderen Lebensmitteln. Zigarettenrauch enthält viele PAHs.
Gefahren, die auftreten können
PAK weisen eine geringe akute Toxizität auf. Akute Wirkungen, die einer Exposition gegenüber PAK zugeschrieben werden, werden wahrscheinlich durch andere Stoffe verursacht. Eine langfristige berufliche Exposition gegenüber PAK kann mehrere Körpersysteme beeinträchtigen. Sie kann das Atmungssystem (Verminderung der Lungenfunktion, Brustschmerzen, Reizung der Atemwege und Lungenkrebs), das Magen-Darm-System (einschließlich Magen-Darm-Krebs), die Haut (Verbrennungen und Warzen an sonnenexponierten Stellen, die sich zu Krebs entwickeln können) und die Augen (Augenreizung) beeinträchtigen. Sie können auch eine Ursache für andere Krebsarten wie Leukämie, Leber- und Blasenkrebs sein.
Die Latenzzeit zwischen der Exposition und der Entstehung von durch PAHs bedingten Krebserkrankungen beträgt je nach Krebsart zwischen 5 und 20 Jahren.
Was Sie tun können
Die beste Lösung besteht darin, die Exposition durch Vermeidung oder Ersatz zu kontrollieren. Da PAK jedoch aus Verbrennungsprozessen stammen, ist es nicht einfach, diese Stoffe zu vermeiden oder zu ersetzen. Die Rauchentwicklung sollte so nah wie möglich an der Quelle minimiert werden, indem die Arbeitsabläufe neu gestaltet und die verwendeten Techniken und Materialien überdacht werden, beispielsweise durch den Einsatz eines Schweißbrenners mit Absaugung. Gelingt dies nicht, sollte die Emission in unmittelbarer Nähe der Quelle kontrolliert werden, beispielsweise durch den Einsatz von lokalen Absauganlagen. Führen Sie regelmäßig repräsentative Expositionsmessungen durch, damit bekannt ist, wann und wo weitere Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden sollten.
Machen Sie die beschäftigten Arbeitnehmer kontinuierlich auf die Auswirkungen einer Exposition aufmerksam und ermutigen Sie sie, erste Symptome zu melden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem alle möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden. Falls sie verwendet wird, stellen Sie sicher, dass die richtige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Bei PAHs ist es zudem möglich, die Körperbelastung durch Biomonitoring zu überwachen, sofern dies gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zulässig ist.
Quellen: CDC, IARC, IA-Studienbericht