Schätzungen zur aktuellen Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die in der EU 1,2,3-Trichlorpropan (1,2,3-TPC) ausgesetzt sind, liegen nicht vor. Das Einatmen gilt als primärer Expositionsweg, obwohl beschäftigte Arbeitnehmer auch durch Hautkontakt exponiert sein können.
1,2,3-TPC wird als kanzerogen der Kategorie 1B (gemäß CLP-Verordnung) eingestuft, was bedeutet, dass aufgrund von Tierversuchsdaten davon ausgegangen wird, dass es ein kanzerogenes Potenzial für den Menschen aufweist.
Es liegen keine Daten zum Menschen vor, aus denen hervorgeht, ob 1,2,3-TCP beim Menschen Krebs verursacht. Tierversuche zeigen, dass eine längere Exposition gegenüber dieser Substanz Tumore an verschiedenen Stellen verursachen kann, beispielsweise in der Mundhöhle und im Vormagen.
Wo Risiken auftreten
1,2,3-TPC wird in erster Linie als Monomer bei der Herstellung von Polymeren oder als Zwischenprodukt bei der Produktion anderer Stoffe (Pestizide, 2,3-Dichlorpropen, Polysulfide und Hexafluorpropylen) verwendet. 1,2,3-TPC kann in einigen dieser Chemikalien als Verunreinigung zurückbleiben. 1,2,3-TPC entsteht in erheblichen Mengen als Nebenprodukt bei der Herstellung von Epichlorhydrin, wenn Chlor zu Allylchlorid hinzugefügt wird. Dieser Prozess findet in geschlossenen Systemen statt.
Im Allgemeinen scheint die Exposition am Arbeitsplatz aufgrund der Handhabung unter streng kontrollierten Bedingungen begrenzt zu sein. Die Haupttätigkeit, bei der eine Exposition möglich ist, sind manuelle Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.
Mehr über den Stoff
In seiner reinen Form ist 1,2,3-TPC eine farblose bis gelbe Flüssigkeit mit geringer Wasserlöslichkeit, einem starken, chloroformartigen Geruch, mäßiger Flüchtigkeit und hoher Entflammbarkeit. Es handelt sich um eine künstlich hergestellte Chemikalie, die infolge anthropogener Aktivitäten in der Umwelt vorkommt.
Ein EU-weit verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Gefahren, die auftreten können
Die Daten zur akuten Toxizität beim Menschen beschränken sich auf eine geringe Anzahl von Fallberichten, in denen vor allem hepatische und neurologische Auswirkungen nach einer hohen, jedoch im Allgemeinen nicht genau quantifizierten oralen oder inhalativen Exposition beschrieben werden. Die relevanteste gesundheitliche Auswirkung einer chronischen Exposition gegenüber 1,2,3-TCP ist die Kanzerogenität. Es liegen keine Daten beim Menschen vor. Bei Versuchstieren induziert 1,2,3-TCP sowohl bei Mäusen als auch bei Ratten Tumore an mehreren Stellen und mit hoher Inzidenz. Da der Metabolismus von 1,2,3-TCP in menschlichen und Nagetier-Mikrosomen qualitativ ähnlich verläuft, wird davon ausgegangen, dass die Substanz für den Menschen wahrscheinlich kanzerogen ist.
Was Sie tun können
Am Arbeitsplatz lässt sich eine Exposition am wirksamsten durch den Ersatz von 1,2,3-TCP verhindern. Ist ein Ersatz nicht möglich und lässt sich die Verwendung von 1,2,3-TCP nicht vermeiden, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Der wirksamste Weg, eine Exposition gegenüber 1,2,3-TCP zu vermeiden, ist die Entwicklung und der Einsatz geschlossener Systeme. Ist dies nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung, ergänzt durch eine gute allgemeine Belüftung des Arbeitsplatzes sowie regelmäßige Überprüfungen ihrer Wirksamkeit, umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird.
Führen Sie regelmäßige Expositionsbewertungen durch, um zu überprüfen, ob Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die beschäftigten Personen müssen sich der Auswirkungen einer Exposition bewusst sein und sollten regelmäßig in den erforderlichen Kontrollmaßnahmen geschult werden, um sicher mit 1,2,3-TCP arbeiten zu können und eine Exposition zu vermeiden. Es wird empfohlen, einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen.
Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Arbeitnehmer über eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie z. B. Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich. Der persönliche Schutz darf nicht als einzige Präventionsmaßnahme eingesetzt werden. Es müssen zuvor so viele der oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen wie möglich umgesetzt worden sein. Stellen Sie sicher, dass die richtige persönliche Schutzausrüstung verwendet wird, wie Augen- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Atemschutz. Darüber hinaus muss bei der Auswahl der Ausrüstung die Anatomie der beschäftigten Arbeitnehmer, die diese verwenden werden, berücksichtigt werden, und bei Atemschutzgeräten, die auf einer Gesichtsanpassung basieren, wird dringend empfohlen, bei jeder Person eine Dichtsitzprüfung durchzuführen. Darüber hinaus sollten alle beschäftigten Arbeitnehmer angewiesen werden, sich vor einer Pause oder dem Betreten eines anderen Bereichs gründlich die Hände zu waschen und sich am Ende jeder Schicht zu waschen und die Kleidung zu wechseln.
Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt und lediglich vorübergehend in Betracht gezogen werden, nachdem alle möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden.
Quellenangaben: ECHA