Die Fakten zu 1,2,3-Trichlorpropan

Die Fakten zu 1,2,3-Trichlorpropan

Schätzungen zur aktuellen Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die in der EU 1,2,3-Trichlorpropan (1,2,3-TPC) ausgesetzt sind, liegen nicht vor. Das Einatmen gilt als primärer Expositionsweg, obwohl beschäftigte Arbeitnehmer auch durch Hautkontakt exponiert sein können.

1,2,3-TPC wird als kanzerogen der Kategorie 1B (gemäß CLP-Verordnung) eingestuft, was bedeutet, dass aufgrund von Tierversuchsdaten davon ausgegangen wird, dass es ein kanzerogenes Potenzial für den Menschen aufweist.

Es liegen keine Daten zum Menschen vor, aus denen hervorgeht, ob 1,2,3-TCP beim Menschen Krebs verursacht. Tierversuche zeigen, dass eine längere Exposition gegenüber dieser Substanz Tumore an verschiedenen Stellen verursachen kann, beispielsweise in der Mundhöhle und im Vormagen.

Wo Risiken auftreten

1,2,3-TPC wird in erster Linie als Monomer bei der Herstellung von Polymeren oder als Zwischenprodukt bei der Produktion anderer Stoffe (Pestizide, 2,3-Dichlorpropen, Polysulfide und Hexafluorpropylen) verwendet. 1,2,3-TPC kann in einigen dieser Chemikalien als Verunreinigung zurückbleiben. 1,2,3-TPC entsteht in erheblichen Mengen als Nebenprodukt bei der Herstellung von Epichlorhydrin, wenn Chlor zu Allylchlorid hinzugefügt wird. Dieser Prozess findet in geschlossenen Systemen statt.
Im Allgemeinen scheint die Exposition am Arbeitsplatz aufgrund der Handhabung unter streng kontrollierten Bedingungen begrenzt zu sein. Die Haupttätigkeit, bei der eine Exposition möglich ist, sind manuelle Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.

Mehr über den Stoff

In seiner reinen Form ist 1,2,3-TPC eine farblose bis gelbe Flüssigkeit mit geringer Wasserlöslichkeit, einem starken, chloroformartigen Geruch, mäßiger Flüchtigkeit und hoher Entflammbarkeit. Es handelt sich um eine künstlich hergestellte Chemikalie, die infolge anthropogener Aktivitäten in der Umwelt vorkommt.
Ein EU-weit verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Gefahren, die auftreten können

Die Daten zur akuten Toxizität beim Menschen beschränken sich auf eine geringe Anzahl von Fallberichten, in denen vor allem hepatische und neurologische Auswirkungen nach einer hohen, jedoch im Allgemeinen nicht genau quantifizierten oralen oder inhalativen Exposition beschrieben werden. Die relevanteste gesundheitliche Auswirkung einer chronischen Exposition gegenüber 1,2,3-TCP ist die Kanzerogenität. Es liegen keine Daten beim Menschen vor. Bei Versuchstieren induziert 1,2,3-TCP sowohl bei Mäusen als auch bei Ratten Tumore an mehreren Stellen und mit hoher Inzidenz. Da der Metabolismus von 1,2,3-TCP in menschlichen und Nagetier-Mikrosomen qualitativ ähnlich verläuft, wird davon ausgegangen, dass die Substanz für den Menschen wahrscheinlich kanzerogen ist.

Was Sie tun können

Am Arbeitsplatz lässt sich eine Exposition am wirksamsten durch den Ersatz von 1,2,3-TCP verhindern. Ist ein Ersatz nicht möglich und lässt sich die Verwendung von 1,2,3-TCP nicht vermeiden, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.

Der wirksamste Weg, eine Exposition gegenüber 1,2,3-TCP zu vermeiden, ist die Entwicklung und der Einsatz geschlossener Systeme. Ist dies nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung, ergänzt durch eine gute allgemeine Belüftung des Arbeitsplatzes sowie regelmäßige Überprüfungen ihrer Wirksamkeit, umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird.

Führen Sie regelmäßige Expositionsbewertungen durch, um zu überprüfen, ob Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die beschäftigten Personen müssen sich der Auswirkungen einer Exposition bewusst sein und sollten regelmäßig in den erforderlichen Kontrollmaßnahmen geschult werden, um sicher mit 1,2,3-TCP arbeiten zu können und eine Exposition zu vermeiden. Es wird empfohlen, einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen.

Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Arbeitnehmer über eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie z. B. Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich. Der persönliche Schutz darf nicht als einzige Präventionsmaßnahme eingesetzt werden. Es müssen zuvor so viele der oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen wie möglich umgesetzt worden sein. Stellen Sie sicher, dass die richtige persönliche Schutzausrüstung verwendet wird, wie Augen- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Atemschutz. Darüber hinaus muss bei der Auswahl der Ausrüstung die Anatomie der beschäftigten Arbeitnehmer, die diese verwenden werden, berücksichtigt werden, und bei Atemschutzgeräten, die auf einer Gesichtsanpassung basieren, wird dringend empfohlen, bei jeder Person eine Dichtsitzprüfung durchzuführen. Darüber hinaus sollten alle beschäftigten Arbeitnehmer angewiesen werden, sich vor einer Pause oder dem Betreten eines anderen Bereichs gründlich die Hände zu waschen und sich am Ende jeder Schicht zu waschen und die Kleidung zu wechseln.

Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt und lediglich vorübergehend in Betracht gezogen werden, nachdem alle möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden.

Quellenangaben: ECHA

Grenzwerte

EU
Ein BOELV befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Bitte beachten Sie, dass die nationalen Grenzwerte für die Exposition (OEL) aufgrund von Übergangsfristen in der Richtlinie von den BOELV abweichen können. Die Übersicht über die nationalen Grenzwerte wird jedes Jahr im 4. Quartal aktualisiert und kann ebenfalls Grund für Abweichungen sein.

Österreich

300 mg/m³ (TWA), 1500 mg/m³ (STEL)
Belgien
0,03 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
0,6 mg/m³ (TWA), 1,2 mg/m³ (STEL)
Estland
EU-Richtlinie
Finnland
18 mg/m³ (TWA)
Frankreich
EU-Richtlinie
Deutschland
EU-Richtlinie
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
EU-Richtlinie
Island
EU-Richtlinie
Irland
0,005 ppm (TWA)
Italien
EU-Richtlinie
Lettland
2 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
0,00108 mg/m³ (TWA)
Nord-Mazedonien
EU-Richtlinie
Norwegen
60 mg/m³ (TWA)
Polen
7 mg/m³ (TWA)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
EU-Richtlinie
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
61 mg/m³ (TWA)
Schweden
EU-Richtlinie
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Bitte beachten Sie, dass Sie bei diesem kanzerogenen Stoff vorsichtiger sein müssen, wenn es darum geht, den potenziellen Hautkontakt zu bestimmen und wie Sie die dermale Exposition in Ihrer Risikominderungsstrategie berücksichtigen.
ECHA-Registrierung
CAS-Nummer 96-18-4
EC-Nummer 202-486-1
Anhang VI der CLP-Verordnung 1B
Anzahl der Registrierungen 5

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein. Sie setzt die bahnbrechende Chemikaliengesetzgebung der EU um, die der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zugute kommt.

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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