Die Fakten zu Acrylnitril

Die Fakten zu Acrylnitril

Schätzungsweise 10.000 bis 33.000 beschäftigte Personen in der EU sind an ihrem Arbeitsplatz Acrylnitril ausgesetzt. Das Einatmen gilt als primärer Expositionsweg, obwohl beschäftigte Personen auch durch Hautkontakt exponiert sein können, da Acrylnitril leicht in die Haut eindringen kann.

Acrylnitril ist als kanzerogen der Kategorie 1B (gemäß CLP-Verordnung) eingestuft, was bedeutet, dass aufgrund von Tierversuchen davon ausgegangen wird, dass es für den Menschen kanzerogenes Potenzial besitzt. Die Exposition gegenüber Acrylnitril kann Lungenkrebs verursachen, und es gibt Hinweise darauf, dass Acrylnitril Blasenkrebs verursachen kann.

Wo Risiken auftreten

Acrylnitril wird in erster Linie als Rohstoff für die Herstellung von Acryl- und Modacryl-Textilfasern verwendet. Weitere wichtige Verwendungszwecke sind die Herstellung von Chemikalien, Gummi- und Kunststoffwaren; Acrylnitril und Styrol werden auch zusammen für die Herstellung von Styrol-Acrylnitril (SAN) und Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) verwendet.

Mehr über den Stoff

Bei normaler Temperatur und normalem Druck ist Acrylnitril eine klare, farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Bei der Verbrennung von pflanzlichen Stoffen wie Biomasse, Holz und Tabak werden geringe Mengen Acrylnitril freigesetzt. Acrylnitril findet breite Anwendung in der Luftfahrt-, Verteidigungs-, Raumfahrt- und Automobilindustrie.

Es gilt ein EU-weit verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert von 1 mg/m³.

Gefahren, die auftreten können

Wenn es eingeatmet oder über die Haut aufgenommen wird, ist das primäre Ziel der Toxizität das zentrale Nervensystem.

Acrylnitril kann zudem lokal Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege verursachen sowie zu einer Sensibilisierung der Haut führen. Ein Teil dieser Toxizität ist auf den Abbau von Acrylnitril zu Cyanid zurückzuführen.

Bei höherer Exposition wird Acrylnitril auch mit anderen Wirkungen in Verbindung gebracht, wie Schwäche der Gliedmaßen, erschwerte Atmung, Schwindel, beeinträchtigtes Urteilsvermögen, Zyanose und Übelkeit bis hin zu Kollaps, unregelmäßiger Atmung und Krämpfen, je nach Dosis und Dauer der Exposition.

Die akute inhalative Exposition gegenüber flüssigen oder dampfförmigen Formen von Acrylnitril (häufig als Folge einer versehentlichen Freisetzung) wurde mit einer Reihe von Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Reizungen der Schleimhäute von Nase, Augen und oberen Atemwegen.

Was die Latenzzeit zwischen Exposition und Acrylnitril-bedingtem Hirntumor betrifft, so beträgt die Latenzzeit 30 Jahre.

Was Sie tun können

Am Arbeitsplatz lässt sich die Exposition am wirksamsten durch die Substitution von Acrylnitril vermeiden. So kann es beispielsweise bei der Herstellung von ABS durch Methacrylnitril (2-Methyl-2-propen-Nitril) ersetzt werden. Wenn der Ersatz von Acrylnitril nicht möglich ist und die Verwendung von Acrylnitril nicht vermieden werden kann, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition getroffen werden.

Der effektivste Weg, die Exposition gegenüber Acrylnitril zu vermeiden, ist die Entwicklung und Verwendung geschlossener Systeme. Wo dies nicht möglich ist, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung, die durch eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes ergänzt wird, sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird.

Führen Sie regelmäßige Expositionsbeurteilungen durch, um zu prüfen, ob Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Beschäftigte müssen sich der Auswirkungen der Exposition bewusst sein und sollten regelmäßig in den Kontrollmaßnahmen geschult werden, die für eine sichere Arbeit mit Acrylnitril erforderlich sind, um eine Exposition zu vermeiden. Es wird empfohlen, einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen.

Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Arbeitnehmer über eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie z. B. Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich. Der persönliche Schutz darf nicht als einzige Präventionsmaßnahme eingesetzt werden. Es müssen zuvor so viele der oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen wie möglich umgesetzt worden sein. Stellen Sie sicher, dass die richtige persönliche Schutzausrüstung verwendet wird, wie Augen- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Atemschutz. Darüber hinaus muss bei der Auswahl der Ausrüstung die Anatomie der beschäftigten Arbeitnehmer, die diese verwenden werden, berücksichtigt werden, und bei Atemschutzgeräten, die auf einer Gesichtsanpassung basieren, wird dringend empfohlen, bei jeder Person eine Dichtsitzprüfung durchzuführen. Darüber hinaus sollten alle beschäftigten Arbeitnehmer angewiesen werden, sich vor einer Pause oder dem Betreten eines anderen Bereichs gründlich die Hände zu waschen und sich am Ende jeder Schicht zu waschen und die Kleidung zu wechseln.

Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel und nur vorübergehend eingesetzt werden, nachdem die möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden. Beschäftigte sollten die notwendigen Schulungen und Informationen für die korrekte Verwendung und Wartung der PSA erhalten.

Quellenangaben: CLP, IARC, Folgenabschätzung, RAC

Grenzwerte

Österreich

4,5 mg/m³ (TWA), 18 mg/m³ (STEL)
Belgien
2 mg/m³ (TWA), 4,4 mg/m³ (STEL)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
2 mg/m³ (TWA), 4 mg/m³ (SEL)
Estland
4 mg/m³ (TWA)
8 mg/m³ Kurzzeit
Finnland
4,4 mg/m³ (TWA), 8,8 mg/m³ (STEL)
Frankreich
4,5 mg/m³ (TWA), 32,5 mg/m³ (STEL)
Deutschland
2,6 mg/m³ (TWA), 20,8 mg/m³ (STEL)
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
4,3 mg/m³ (TWA)
Island
EU-Richtlinie
Irland
4,5 mg/m³ (TWA)
Italien
1 mg/m³ (TWA), 4 mg/m³ (STEL)
Lettland
0,5 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
EU-Richtlinie
Nord-Mazedonien
7 mg/m³ (TWA)
28 mg/m³ (Kurzzeitwert)
Norwegen
4 mg/m³ (TWA)
Polen
1 mg/m³ (TWA), 3 mg/m³ (STEL)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
5 mg/m³ (TWA), 10 mg/m³ (STEL)
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
4,4 mg/m³ (TWA)
Schweden
0,45 mg/m³ (TWA), 4 mg/m³ (STEL)
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Maßnahmen

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Bitte beachten Sie, dass Sie bei diesem kanzerogenen Stoff vorsichtiger sein müssen, wenn es darum geht, den potenziellen Hautkontakt zu bestimmen und wie Sie die dermale Exposition in Ihrer Risikominderungsstrategie berücksichtigen.
ECHA-Registrierung
CAS-Nummer 107-13-1
EC-Nummer 203-466-5
Anhang VI der CLP-Verordnung 1B
Anzahl der Registrierungen (2023) 134
Tonnageband registriert (2023) ≥ 1.000.000 to < 10.000.000

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein. Sie setzt die bahnbrechende Chemikaliengesetzgebung der EU um, die der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zugute kommt.

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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