Es liegen keine Schätzungen zur aktuellen Anzahl der beschäftigten Personen vor, die in der EU Glycidylmethacrylat (2,3-Epoxypropylmethacrylat) ausgesetzt sind.
Die berufsbedingte Exposition gegenüber Glycidylmethacrylat erfolgt in erster Linie durch Einatmen, Hautkontakt und orale Aufnahme (Hand-zu-Mund-Kontakt).
Glycidylmethacrylat ist gemäß der harmonisierten Einstufung (CLP-Einstufung) als kanzerogen der Kategorie 1B (vermutliches Humankarzinogen) eingestuft.
Wo Risiken auftreten
Glycidylmethacrylat wird hauptsächlich zur Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien, Kunststoffen, Harzen und synthetischen Kautschucken verwendet. Diese Materialien kommen bei der Herstellung von Verpackungen, Beschichtungen und Farben, Lacken, Klebstoffen, zahnmedizinischen Produkten und Geräten, Knochenersatzmaterialien oder Kontaktlinsen zum Einsatz. In den Bereichen medizinische Bildgebung und Arzneimittelabgabe werden derzeit neue Anwendungsmöglichkeiten entwickelt.
Beschäftigte in der Polymerherstellung sind dem höchsten Risiko einer Exposition gegenüber Glycidylmethacrylat ausgesetzt. Eine hohe Exposition kann bei Tätigkeiten wie Probenahme, Wartung, Befüllung von Behältern, Filtration, Prüfung und Abfallentsorgung auftreten.
Berufe im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Zahnarztpraxis, wie Zahnärzte, Zahnarzthelfer, Zahnhygieniker und Labortechniker, können Glycidylmethacrylat ausgesetzt sein. Auch Beschäftigte, die an der Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Instrumenten beteiligt sind, können einer Exposition ausgesetzt sein.
Mehr über den Stoff
Glycidylmethacrylat ist eine farblose Flüssigkeit, die künstlich hergestellt wird. Es wird hauptsächlich zur Herstellung von Kunststoffen (Polymeren) und Acrylharzen verwendet. Diese Materialien kommen in Dentalprodukten, Materialien zur Knochenregeneration, Beschichtungen und Kontaktlinsen zum Einsatz. Sie können auch in Materialien verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, beispielsweise in Verpackungen. Derzeit werden neue Anwendungsmöglichkeiten für diese Polymere in der medizinischen Bildgebung und für die gezielte Wirkstoffabgabe entwickelt.
Ein EU-weit verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Mögliche Gesundheitsrisiken
Eine Exposition gegenüber Glycidylmethacrylat erfolgt durch Einatmen, über die Haut sowie auf oralem Weg (Kontakt von den Händen zum Mund).
Es liegen nur begrenzte Erkenntnisse darüber vor, ob Glycidylmethacrylat beim Menschen Krebs verursacht. Tierversuche zeigen, dass eine langfristige Exposition gegenüber diesem Stoff Krebs sowie nachteilige Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und Fruchtbarkeit verursachen kann. Es wurden Hautsensibilisierungseffekte beim Menschen beschrieben.
Was Sie tun können
Die beste Möglichkeit, das Risiko einer Exposition gegenüber Glycidylmethacrylat zu verringern, besteht darin, diesen Stoff durch einen sichereren zu ersetzen oder den Prozess anzupassen. Ist dies nicht möglich, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Glycidylmethacrylat wird in der Regel in einem geschlossenen System unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt, ohne dass es zu direktem Kontakt mit den beschäftigten Mitarbeitern kommt; dies begrenzt zudem die Freisetzung in die Luft und hält die Exposition auf einem niedrigen Niveau.
Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und lagern Sie Materialien sicher. Überprüfen Sie regelmäßig die Expositionswerte, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind. Begrenzen Sie die Zeit, die die beschäftigten Mitarbeiter in Risikobereichen verbringen, und beschränken Sie den Zugang zu diesen Bereichen.
Schulen Sie die beschäftigten Mitarbeiter hinsichtlich der Risiken und des sicheren Umgangs mit Glycidylmethacrylat. Sie sollten etwaige erste gesundheitliche Beschwerden melden. Stellen Sie geeignete Waschmöglichkeiten und ausreichend Zeit für die Körperpflege zur Verfügung.
Beschäftigte, die in engen Kontakt mit 2,3-Epoxypropylmethacrylat (Glycidylmethacrylat) kommen, beispielsweise bei der Herstellung von Zahn- und Knochenkompositmaterialien, sollten geeignete Schutzausrüstung (wie Handschuhe und Schutzkleidung) tragen, um eine Aufnahme über die Haut zu verhindern. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel und lediglich vorübergehend in Betracht gezogen werden, nachdem alle möglichen technischen und organisatorischen Lösungen ausgeschöpft wurden.
Quellenangaben: ECHA, RAC