Die Fakten zu Vinylchlorid

Die Fakten zu Vinylchlorid

Schätzungen zur aktuellen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die in der EU Vinylchlorid ausgesetzt sind, liegen nicht vor. Im Jahr 1993 wurde die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer in der EU-15 auf 40.000 geschätzt.

Eine Exposition gegenüber Vinylchlorid erfolgt hauptsächlich durch Einatmen. Eine längere Exposition kann zu Krebserkrankungen der Leber, des Gehirns, des Blutes und der Lunge führen. Vinylchlorid ist gemäß der CLP-Verordnung als kanzerogen der Kategorie 1A eingestuft, was bedeutet, dass es beim Menschen Krebs verursachen kann.

Wo Risiken auftreten

Die berufliche Exposition gegenüber Vinylchlorid erfolgt hauptsächlich über die Atemwege, was vor allem in (Poly)vinylchlorid-(PVC)-Anlagen sowie in PVC-verarbeitenden Betrieben (einschließlich Verpackung, Lagerung und Handhabung von Vinylchlorid) der Fall ist. Gefährdet sind Arbeitnehmer in den Bereichen der Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Kunststofferzeugnissen, Metallwaren oder Maschinen sowie Arbeitnehmer, die in Dienstleistungsbereichen im Zusammenhang mit dem Bauwesen tätig sind.

Mehr über den Stoff

Vinylchlorid ist ein farbloses Gas, das leicht entflammbar ist. Es hat einen milden, süßlichen Geruch, doch dieser Geruch ist kein ausreichender Hinweis auf gefährliche Konzentrationen. Es kommt in der Natur nicht vor und muss für seine kommerziellen Anwendungen industriell hergestellt werden. Vinylchlorid wird in erster Linie zur Herstellung von PVC verwendet; PVC wird zur Herstellung einer Vielzahl von Kunststoffprodukten verwendet, darunter Rohre, Beschichtungen für Drähte und Kabel sowie Verpackungsmaterialien. Vinylchlorid ist auch im Tabakrauch enthalten.

Es gilt ein EU-weit verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert von 2,6 mg/m³.

Gefahren, die auftreten können

Eine akute Exposition gegenüber Vinylchlorid kann zu Symptomen wie Schwäche, Schwindel, Müdigkeit, Gewichtsverlust, Taubheitsgefühl und Kribbeln in den Extremitäten, Sehstörungen sowie in schweren Fällen zu Koma und zum Tod führen. Es kann zudem die Augen, die Haut, die Schleimhäute und die Atemwege reizen. Bei geringer Exposition ist der Körper in der Lage, Vinylchlorid abzubauen und über den Urin auszuscheiden. Eine chronische Exposition kann zu dauerhaften Leberschäden und Leberkrebs, neurologischen oder Verhaltenssymptomen sowie Veränderungen an der Haut und den Knochen der Hand führen.

Die Latenzzeit zwischen der Exposition und dem Auftreten von durch Vinylchlorid verursachten Krebserkrankungen variiert stark je nach Krebsart.

Was Sie tun können

Die wirksamste Methode zur Vermeidung einer Exposition ist der Ersatz durch vinylchloridfreie oder vinylchloridarme Produkte. Wenn vinylchloridhaltige Produkte nicht ersetzt werden können, sollte die Exposition gegenüber Vinylchlorid durch technische Maßnahmen, z. B. geschlossene Systeme, verringert werden. Ist dies nicht möglich, installieren Sie funkenfreie Belüftungssysteme und stellen Sie Augenspülvorrichtungen und Notduschen bereit, falls eine Kontakt- oder Spritzgefahr besteht. Führen Sie regelmäßig repräsentative Expositionsmessungen durch, damit bekannt ist, wann und wo Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Machen Sie die beschäftigten Mitarbeiter kontinuierlich auf die Auswirkungen einer Exposition aufmerksam und ermutigen Sie sie, erste Symptome zu melden. Schulen Sie die beschäftigten Mitarbeiter darüber hinaus in Bezug auf Gefahren, sichere Arbeitspraktiken und wirksame Hygienemaßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem mögliche technische Lösungen eingeführt wurden. Zur PSA gehören Schutzbrillen, chemikalienbeständige Kleidung und Handschuhe (chemikalienbeständig oder isoliert) sowie Atemschutzmasken.

Quellen: cancer.gov, OSHA, IARC, CDC

Grenzwerte

Österreich

2,6 mg/m³ (TWA), 20 mg/m³ (STEL)
Belgien
2,6 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
2,6 mg/m³ (TWA), 6 mg/m³ (STEL)
Estland
EU-Richtlinie
Finnland
2,6 mg/m³ (TWA)
Frankreich
2,59 mg/m³ (TWA)
Deutschland
2,6 mg/m³ (TWA), 20,8 mg/m³ (STEL)
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
2,6 mg/m³ (TWA)
Island
2,6 mg/m³ (TWA)
Irland
2,6 mg/m³ (TWA)
Italien
2,6 mg/m³ (TWA)
Lettland
2,6 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
2,6 mg/m³ (TWA)
Nord-Mazedonien
7,77 mg/m³ (TWA)
Norwegen
2,6 mg/m³ (TWA)
Polen
2,6 mg/m³ (TWA)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
2,6 mg/m³ (TWA)
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
2,6 mg/m³ (TWA)
Schweden
2,5 mg/m³ (TWA), 13 mg/m³ (STEL)
Türkei
7,77 mg/m³ (TWA)

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Maßnahmen

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ECHA-Registrierung
CAS-Nummer 75-01-4
EC-Nummer 200-831-0
Anhang VI der CLP-Verordnung 1A
Anzahl der Registrierungen (2023) 107
Tonnageband registriert (2023) ≥ 1 000 000 tonnes per annum

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein. Sie setzt die bahnbrechende Chemikaliengesetzgebung der EU um, die der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zugute kommt.

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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