Es ist davon auszugehen, dass mehrere Millionen beschäftigte Personen in der EU am Arbeitsplatz der Gruppe von Chemikalien ausgesetzt sind, die häufig in Lösungsmitteln vorkommen und als flüchtige organische Verbindungen (VOC) bezeichnet werden. Zu dieser heterogenen Gruppe gehören Stoffe wie Benzol und Formaldehyd, die zu den häufigsten berufsbedingten kanzerogenen Expositionen in der EU zählen.
Die Exposition erfolgt in der Regel durch Einatmen oder, im Falle von hautresorbierbaren Stoffen, über die Haut.
Einige VOCs werden als eindeutig kanzerogen eingestuft (z. B. Benzol – Kanzerogen der Kategorie 1A oder Formaldehyd – Kanzerogen der Kategorie 1B) oder als reproduktionstoxisch (z. B. Toluol – Reproduktionstoxizität der Kategorie 2). Da VOCs eine heterogene Gruppe von Stoffen darstellen, sind Mehrfachbelastungen in Form von Stoffgemischen möglich. Kat. 1B) oder als reproduktionstoxisch (z. B. Toluol – Repr. Kat. 2) eingestuft. Da VOCs eine heterogene Gruppe von Stoffen bilden, sind Mehrfachbelastungen in Form von Stoffgemischen möglich. Die Exposition gegenüber einem solchen Gemisch schädlicher Stoffe kann das damit verbundene Krebsrisiko erheblich erhöhen.
Wo Risiken auftreten
Zu den VOCs gehört eine Vielzahl häufig verwendeter Stoffe, wie sie beispielsweise in Lösungsmitteln, (fossilen) Brennstoffen, Reinigungsmitteln, Farben und Lacken, Pestiziden oder Klebstoffen enthalten sind.
Am Arbeitsplatz treten sie vor allem dort auf, wo organische Lösungsmittel verwendet, verarbeitet oder als Nebenprodukte freigesetzt werden. Hohe oder Spitzenbelastungen treten beim Sprühlackieren, beim Reinigen oder Entfetten mit Lösungsmitteln, bei der Tankreinigung in beengten Räumen sowie bei Wartungsarbeiten oder beim Bauwesen auf. Darüber hinaus kommt es zu einer mittleren Belastung in der Chemie- und Kunststoffindustrie, bei der Herstellung von Klebstoffen, Beschichtungen und Druckfarben sowie bei der Gummi- und Kunststoffverarbeitung.
Zu weiteren Expositionen kommt es typischerweise beim Lackieren und Beschichten, bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, in der Druck- und Verlagsbranche sowie im Reinigungs- und Gesundheitswesen.
Mehr über den Stoff
Allgemein gesagt sind VOCs – je nach Definition – organische Verbindungen, die bei 293,15 K einen Dampfdruck von 0,01 kPa oder mehr aufweisen, oder organische Verbindungen mit einem Siedepunkt von bis zu 250 °C bei einem Normaldruck von 101,3 kPa. Folglich gehen bereits bei Raumtemperatur erhebliche Mengen dieser Stoffe in die Gasphase über, wodurch vor allem durch Einatmen ein Expositionsrisiko besteht. Gleichzeitig sind viele dieser Stoffe lipophil und können daher potenziell über die Haut aufgenommen werden, wie beispielsweise die organischen Lösungsmittel Benzol, Toluol und Xylol.
Es gibt keinen EU-weit verbindlichen Grenzwert für die berufliche Exposition, jedoch gelten verbindliche Grenzwerte für Benzol (0,66 mg/m³), Formaldehyd (0,37 mg/m³) und Vinylchlorid (2,6 mg/m³).
Gefahren, die auftreten können
Je nach Zusammensetzung kann eine akute Exposition gegenüber VOCs verschiedene Symptome hervorrufen, wie beispielsweise Schwindel, Kopfschmerzen oder Reizungen der Augen, der Nase und der Atemwege.
Langfristig kann eine Exposition zu Krebserkrankungen wie Leukämie (Benzol), Krebserkrankungen im Nasen-Rachen-Raum (Formaldehyd) oder Leberkrebs (Vinylchlorid) führen.
Einige VOCs werden zudem als reproduktionstoxisch eingestuft (wie beispielsweise Toluol – Kat. 2).
Was Sie tun können
Im Idealfall sollten Expositionsrisiken durch VOCs durch Substitution oder Eliminierung kontrolliert werden. Die Wahl von Stoffen mit niedrigerem Dampfdruck trägt dazu bei, die Freisetzung des Stoffes in die Umgebungsluft zu verringern. Prüfen Sie, ob wasserbasierte Systeme eingesetzt werden können, um den Einsatz von Lösungsmitteln zu reduzieren. Ersetzen Sie Desinfektionsmittel durch solche, die frei von Aldehyden sind.
Verwenden Sie die Stoffe in geschlossenen Systemen, um eine Exposition zu vermeiden, und fangen Sie Emissionen an der Quelle mithilfe einer lokalen Absaugung auf. Führen Sie Expositionsmessungen am Arbeitsplatz durch, auch zur Beurteilung der Exposition gegenüber Stoffgemischen, und berücksichtigen Sie dabei das erhöhte Risiko bei Mehrfachexpositionen. Minimieren Sie die Expositionszeit und vermeiden Sie Hautkontakt. Wechseln Sie regelmäßig die Arbeitskleidung, um das Kontaminationsrisiko zu verringern.
Schließlich kann auch persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen, sobald alle anderen Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sind, um eine verbleibende Exposition weiter zu minimieren: beispielsweise durch die Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und Atemschutzmasken. In diesem Zusammenhang müssen Umfang, Art und Wirksamkeit der Schutzausrüstung an die Gefahren am Arbeitsplatz und an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Quellen: Bundesumweltamt, Europäische Umweltagentur, Europäische Kommission, EUR-Lex, EU-OSHA (WES), Deutsche Gesellschaft für Toxikologie, GESTIS, WHO