Die Fakten zu Asbest

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Die Fakten zu Asbest

Letzte Aktualisierung January 21, 2025

Derzeit sind zwischen 4,1 und 7,3 Millionen Beschäftigte in der EU Asbest ausgesetzt, und es wird geschätzt, dass Asbest jedes Jahr die Todesursache für über 90.000 Menschen ist. Asbest ist als Kanzerogen der Kategorie 1A eingestuft, was bedeutet, dass er als eindeutige Ursache für Krebs beim Menschen gilt.

Das Einatmen von Asbestfasern kann chronische Lungenkrankheiten wie Lungenkrebs, Krebs der Lungenschleimhaut und Mesotheliom (Krebs des Rippenfells und des Bauchfells) sowie Asbestose (schwerwiegende vernarbende Erkrankung der Lunge, die zu fortschreitender Kurzatmigkeit führt) verursachen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation wird etwa die Hälfte aller berufsbedingten Krebstodesfälle durch Asbest verursacht.

Wo Risiken auftreten

Das Risiko kann bei der Renovierung oder dem Abriss von Gebäuden, technischen Anlagen oder Schiffen oder bei den Aufräumarbeiten nach diesen Aktivitäten auftreten. Die Hauptbranche, in der die Exposition auftritt, ist das Baugewerbe. Exponierte Beschäftigte könnten bei Abbrucharbeiten, bei der Renovierung von Häusern, bei der Verlegung von Fußböden, bei Dacharbeiten oder als Mechaniker in der Industrie tätig sein. Andere gefährdete Berufe sind Werftarbeiter, Feuerwehrleute, Kraftwerks- und Abfallarbeiter.

Mehr über den Stoff

Asbest wurde in großem Umfang in Gebäuden und Baumaterialien, Maschinen, Fahrzeugen und Konsumgütern verwendet. Asbest ist der Sammelbegriff für natürlich vorkommende Silikatmineralien mit einer kristallinen Struktur und einem faserigen Charakter. Einzelne Asbestfasern kann man weder sehen noch riechen. Asbestfasern werden bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien in die Luft freigesetzt. Die Fasern können dann unbewusst eingeatmet werden und sich in der Lunge festsetzen oder in den Verdauungstrakt gelangen. Die Europäische Union hat 2005 die Verwendung von Asbest sowie die Gewinnung, Herstellung und Verarbeitung von Asbesterzeugnissen verboten.

Wie die Symptome Sie beeinflussen können

Über viele Jahre hinweg können eingeatmete Asbestfasern Entzündungen verursachen, die zu Krebs führen, genauer gesagt: zu Lungenkrebs und Mesotheliom. Frühe Symptome von asbestbedingtem Krebs können Kurzatmigkeit, Husten, Brustschmerzen, Verdauungsprobleme und Übelkeit sein. Die Latenzzeit zwischen Exposition und asbestbedingtem Krebs variiert zwischen 15 und 50 Jahren, je nach Art des Asbests, der Höhe der Exposition, der Art des Krebses und Lebensstilfaktoren.

Was Sie tun können

Stellen Sie fest, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind, untersuchen Sie, ob die Arbeit Fasern in der Luft freisetzt und halten Sie sich strikt an die geltenden Vorschriften. Informieren Sie die Beschäftigten über die Risiken und Präventivmaßnahmen. Wenn nicht sicher ist, ob Asbest in einem Gebäude enthalten sein könnte, kann eine Untersuchung des Materials Klarheit schaffen, ob es verwendet wurde. Entfernen Sie die asbesthaltigen Materialien so zerstörungsfrei wie möglich. Wenn das Material z.B. bei der Renovierung eines Gebäudes entfernt werden muss, stellen Sie sicher, dass geschulte Beschäftigte die richtige Ausrüstung und Arbeitstechnik verwenden, um die Exposition zu minimieren und die Wirksamkeit der Kontrollen zu maximieren. Achten Sie darauf, dass die richtige Maske und der richtige Overall zum persönlichen Schutz verwendet werden. Personen, die in der Vergangenheit mit Asbest in Berührung gekommen sind, sollten sich regelmäßig untersuchen lassen und darin geschult werden, auf Symptome einer möglichen Krebserkrankung zu achten.

Grenzwerte

EU

0,1 Fasern/cm³

Österreich

0,1F/cm³ (TWA)

Belgien

EU-Richtlinie

Bulgarien

EU-Richtlinie

Kroatien

EU-Richtlinie

Tschechische Republik

EU-Richtlinie

Zypern

EU-Richtlinie

Dänemark

EU-Richtlinie

Estland

0,1 kiudu/cm³ (TWA)

Finnland

0,01 F/cm3 (Asbestsanierung)
0,1 F/cm3 (andere Arbeiten)

Frankreich

0,01F/cm³

Deutschland

0,1F/cm³ (Toleranzgrenze)
0,01F/cm³ (Akzeptanzgrenze)

Griechenland

EU-Richtlinie

Ungarn

0,1F/cm³

Island

0,1F/cm³

Irland

0,1F/cm³

Italien

EU-Richtlinie

Lettland

0,1F/cm³

Litauen

0,1 pl/cm3

Luxemburg

EU-Richtlinie

Malta

EU-Richtlinie

Niederlande

0,01F/cm³

Nord-Mazedonien

0,1 F/cm³

Norwegen

0,1F/cm³

Polen

EU-Richtlinie

Portugal

EU-Richtlinie

Rumänien

EU-Richtlinie

Serbien

EU-Richtlinie

Slowakei

EU-Richtlinie

Slowenien

EU-Richtlinie

Spanien

0,1F/cm³

Schweden

0,1F/cm³

Türkei

EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Ersetzungen

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit Kanzerogenen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.
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