Die Fakten zu 1,2-Dichlorpropan

Die Fakten zu 1,2-Dichlorpropan

Es liegen keine Schätzungen zur aktuellen Anzahl der beschäftigten Personen vor, die in der EU 1,2-Dichlorpropan (1,2-DPC) ausgesetzt sind. Das Einatmen gilt als primärer Expositionsweg, obwohl beschäftigte Personen auch durch Hautkontakt exponiert sein können.

1,2-DPC wird als kanzerogen der Kategorie 1B (gemäß CLP-Verordnung) eingestuft, was bedeutet, dass aufgrund von Tierversuchsdaten davon ausgegangen wird, dass es ein kanzerogenes Potenzial für den Menschen aufweist.

Zu den toxischen Wirkungen zählen Leber- und Nierenschäden, intravaskuläre Gerinnung, hämolytische Anämie sowie verschiedene Symptome des Zentralnervensystems.

Wo Risiken auftreten

1,2-DCP ist ein Nebenprodukt, das in erheblichen Mengen beim Herstellungsprozess von Propylenoxid nach dem Chlorhydrin-Verfahren zur Gewinnung von Epichlorhydrin anfällt. 1,2-DCP wurde in der Vergangenheit als Bodenbegasungsmittel, chemisches Zwischenprodukt sowie als industrielles Lösungsmittel verwendet. Es war in Abbeizmitteln, Lacken und Möbelfinish-Entfernern enthalten. Als Bodenbegasungsmittel wird es heute nicht mehr verwendet.

Derzeit wird es hauptsächlich als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Perchlorethylen und anderen chlorierten Chemikalien verwendet.
Im Allgemeinen scheint die Exposition am Arbeitsplatz begrenzt zu sein, da die Handhabung unter streng kontrollierten Bedingungen erfolgt. Die Haupttätigkeit, bei der eine Exposition möglich ist, sind manuelle Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.

Mehr über den Stoff

In seiner reinen Form ist 1,2-DPC eine farblose, brennbare, fließfähige Flüssigkeit mit einem chloroformartigen Geruch. Es ist mit den meisten organischen Lösungsmitteln, wie Alkoholen, Estern und Ketonen, sowie mit aromatischen, aliphatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen mischbar.
Derzeit wird ein EU-weit verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition ausgearbeitet.

Gefahren, die auftreten können

Eine kurzfristige Exposition gegenüber 1,2-DCP beim Menschen kann zu Reizungen sowie zu Leber- und Nierenfunktionsstörungen nach oraler und dermaler Aufnahme führen. Bei sehr hohen Konzentrationen wurde über eine Depression des Zentralnervensystems berichtet.
Bei langfristiger Exposition ist die Kanzerogenität die schwerwiegendste Auswirkung beim Menschen, insbesondere das Auftreten von Gallengangstumoren (Cholangiokarzinom).

Was Sie tun können

Am Arbeitsplatz lässt sich eine Exposition am wirksamsten durch den Ersatz von 1,2-DCP verhindern. Ist ein Ersatz nicht möglich und lässt sich die Verwendung von 1,2-DCP nicht vermeiden, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Der wirksamste Weg, eine Exposition gegenüber 1,2-DCP zu vermeiden, ist die Entwicklung und der Einsatz geschlossener Systeme. Ist dies nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung, ergänzt durch eine gute allgemeine Belüftung des Arbeitsplatzes sowie regelmäßige Überprüfungen ihrer Wirksamkeit, umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird

Die gesamte Produktion von 1,2-DPC erfolgt in geschlossenen Systemen. Eine Exposition tritt auf, wenn diese geschlossenen Systeme für routinemäßige Wartungsarbeiten, Inspektionen oder Reinigungsarbeiten geöffnet werden. In diesen Fällen müssen technische Maßnahmen sowie persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, eingesetzt werden.

Ergreifen Sie Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen allgemeinen Arbeitsplatzhygiene durch regelmäßige Reinigung und hygienische Lagerung. Führen Sie nach der ersten Expositionsmessung zur Gefährungsbeurteilung regelmäßige Expositionsbewertungen durch, um zu überprüfen, ob Ihre getroffenen technischen Maßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Eine strikte Begrenzung der Zeit, die beschäftigte Personen in exponierten Arbeitsbereichen verbringen (z. B. durch Schichtarbeit), sowie die Beschränkung des Zugangs zu diesen Arbeitsplätzen sind wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Exposition. Die beschäftigten Personen müssen sich der möglichen Risiken bewusst sein, die mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit 1,2-DPC verbunden sind, und die Arbeitgeber müssen sie regelmäßig darin schulen und anweisen, wie sie sicher mit 1,2-DPC arbeiten können.

Für Beschäftigte, die gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, ist eine medizinische Gesundheitsüberwachung erforderlich; dementsprechend sollten sie dazu angehalten werden, frühe Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Hautallergien zu melden.
Darüber hinaus sollten die Beschäftigten hinsichtlich der Bedeutung einer wirksamen persönlichen Hygiene geschult werden. Stellen Sie angemessene Wasch- und Toiletteneinrichtungen bereit und gewähren Sie den Beschäftigten ausreichend Zeit für Hygienemaßnahmen.

Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Personen über angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie beispielsweise Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel und lediglich vorübergehend eingesetzt werden, nachdem alle möglichen technischen und organisatorischen Lösungen ausgeschöpft wurden.

Quellenangaben: ECHA, ATSDR 2021

Grenzwerte

EU
Ein BOELV befindet sich in Vorbereitung

Bitte beachten Sie, dass die nationalen Grenzwerte für die Exposition (OEL) aufgrund von Übergangsfristen in der Richtlinie von den BOELV abweichen können. Die Übersicht über die nationalen Grenzwerte wird jedes Jahr im 4. Quartal aktualisiert und kann ebenfalls Grund für Abweichungen sein.

Österreich

350 mg/m³ (TWA), 1750 mg/m³ (STEL)
Belgien
47 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
350 mg/m³ (TWA), 700 mg/m³ (STEL)
Estland
EU-Richtlinie
Finnland
46 mg/m³ (TWA), 92 mg/m³ (STEL)
Frankreich
350 mg/m³ (TWA)
Deutschland
EU-Richtlinie
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
50 mg/m³ (TWA), 100 mg/m³ (STEL)
Island
EU-Richtlinie
Irland
46 mg/m³ (TWA)
Italien
EU-Richtlinie
Lettland
EU-Richtlinie
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
EU-Richtlinie
Nord-Mazedonien
EU-Richtlinie
Norwegen
185 mg/m³ (TWA)
Polen
50 mg/m³ (TWA)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
EU-Richtlinie
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
47 mg/m³ (TWA)
Schweden
EU-Richtlinie
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

ECHA-Registrierung
CAS-Nummer 78-87-5
EC-Nummer 201-152-2
Anhang VI der CLP-Verordnung 1B
Anzahl der Registrierungen 4

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein. Sie setzt die bahnbrechende Chemikaliengesetzgebung der EU um, die der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zugute kommt.

GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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