Es liegen keine Schätzungen zur aktuellen Anzahl der beschäftigten Personen vor, die in der EU 1,2-Dichlorpropan (1,2-DPC) ausgesetzt sind. Das Einatmen gilt als primärer Expositionsweg, obwohl beschäftigte Personen auch durch Hautkontakt exponiert sein können.
1,2-DPC wird als kanzerogen der Kategorie 1B (gemäß CLP-Verordnung) eingestuft, was bedeutet, dass aufgrund von Tierversuchsdaten davon ausgegangen wird, dass es ein kanzerogenes Potenzial für den Menschen aufweist.
Zu den toxischen Wirkungen zählen Leber- und Nierenschäden, intravaskuläre Gerinnung, hämolytische Anämie sowie verschiedene Symptome des Zentralnervensystems.
Wo Risiken auftreten
1,2-DCP ist ein Nebenprodukt, das in erheblichen Mengen beim Herstellungsprozess von Propylenoxid nach dem Chlorhydrin-Verfahren zur Gewinnung von Epichlorhydrin anfällt. 1,2-DCP wurde in der Vergangenheit als Bodenbegasungsmittel, chemisches Zwischenprodukt sowie als industrielles Lösungsmittel verwendet. Es war in Abbeizmitteln, Lacken und Möbelfinish-Entfernern enthalten. Als Bodenbegasungsmittel wird es heute nicht mehr verwendet.
Derzeit wird es hauptsächlich als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Perchlorethylen und anderen chlorierten Chemikalien verwendet.
Im Allgemeinen scheint die Exposition am Arbeitsplatz begrenzt zu sein, da die Handhabung unter streng kontrollierten Bedingungen erfolgt. Die Haupttätigkeit, bei der eine Exposition möglich ist, sind manuelle Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.
Mehr über den Stoff
In seiner reinen Form ist 1,2-DPC eine farblose, brennbare, fließfähige Flüssigkeit mit einem chloroformartigen Geruch. Es ist mit den meisten organischen Lösungsmitteln, wie Alkoholen, Estern und Ketonen, sowie mit aromatischen, aliphatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen mischbar.
Derzeit wird ein EU-weit verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition ausgearbeitet.
Gefahren, die auftreten können
Eine kurzfristige Exposition gegenüber 1,2-DCP beim Menschen kann zu Reizungen sowie zu Leber- und Nierenfunktionsstörungen nach oraler und dermaler Aufnahme führen. Bei sehr hohen Konzentrationen wurde über eine Depression des Zentralnervensystems berichtet.
Bei langfristiger Exposition ist die Kanzerogenität die schwerwiegendste Auswirkung beim Menschen, insbesondere das Auftreten von Gallengangstumoren (Cholangiokarzinom).
Was Sie tun können
Am Arbeitsplatz lässt sich eine Exposition am wirksamsten durch den Ersatz von 1,2-DCP verhindern. Ist ein Ersatz nicht möglich und lässt sich die Verwendung von 1,2-DCP nicht vermeiden, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Der wirksamste Weg, eine Exposition gegenüber 1,2-DCP zu vermeiden, ist die Entwicklung und der Einsatz geschlossener Systeme. Ist dies nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung, ergänzt durch eine gute allgemeine Belüftung des Arbeitsplatzes sowie regelmäßige Überprüfungen ihrer Wirksamkeit, umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird
Die gesamte Produktion von 1,2-DPC erfolgt in geschlossenen Systemen. Eine Exposition tritt auf, wenn diese geschlossenen Systeme für routinemäßige Wartungsarbeiten, Inspektionen oder Reinigungsarbeiten geöffnet werden. In diesen Fällen müssen technische Maßnahmen sowie persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, eingesetzt werden.
Ergreifen Sie Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen allgemeinen Arbeitsplatzhygiene durch regelmäßige Reinigung und hygienische Lagerung. Führen Sie nach der ersten Expositionsmessung zur Gefährungsbeurteilung regelmäßige Expositionsbewertungen durch, um zu überprüfen, ob Ihre getroffenen technischen Maßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Eine strikte Begrenzung der Zeit, die beschäftigte Personen in exponierten Arbeitsbereichen verbringen (z. B. durch Schichtarbeit), sowie die Beschränkung des Zugangs zu diesen Arbeitsplätzen sind wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Exposition. Die beschäftigten Personen müssen sich der möglichen Risiken bewusst sein, die mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit 1,2-DPC verbunden sind, und die Arbeitgeber müssen sie regelmäßig darin schulen und anweisen, wie sie sicher mit 1,2-DPC arbeiten können.
Für Beschäftigte, die gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, ist eine medizinische Gesundheitsüberwachung erforderlich; dementsprechend sollten sie dazu angehalten werden, frühe Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Hautallergien zu melden.
Darüber hinaus sollten die Beschäftigten hinsichtlich der Bedeutung einer wirksamen persönlichen Hygiene geschult werden. Stellen Sie angemessene Wasch- und Toiletteneinrichtungen bereit und gewähren Sie den Beschäftigten ausreichend Zeit für Hygienemaßnahmen.
Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Personen über angemessene persönliche Schutzausrüstung verfügen, wie beispielsweise Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel und lediglich vorübergehend eingesetzt werden, nachdem alle möglichen technischen und organisatorischen Lösungen ausgeschöpft wurden.
Quellenangaben: ECHA, ATSDR 2021