Die Fakten zu Dieselmotoremissionen (DME)

Die Fakten zu Dieselmotoremissionen (DME)

Schätzungen zufolge sind in Europa mehr als 3,6 Millionen beschäftigte Personen den Dieselmotoremissionen (DME) ausgesetzt. Dieselabgase werden von der IARC als kanzerogene Substanzen der Gruppe 1 eingestuft, was bedeutet, dass sie als eindeutige Ursache für Krebs beim Menschen gelten.

In der EU gibt es jährlich fast 4.700 Fälle von Lungenkrebs und mehr als 4.200 Todesfälle, die alle mit Dieselmotoremissionen (DME) in Verbindung stehen. Der Hauptweg der Exposition ist das Einatmen von Abgasen aus Dieselmotoren. Beschäftigte, die häufig mit Dieselmotoremissionen (DME) in Kontakt kommen, haben ein um bis zu 40 % erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Wo Risiken auftreten

Dieselmotoren liefern die Antriebskraft für eine Vielzahl von Fahrzeugen, Baumaschinen und anderen Maschinen. Diese Motoren kommen in zahlreichen Branchen zum Einsatz, darunter Bergbau, Transportwesen, Bauwesen, Landwirtschaft, Schifffahrt sowie in verschiedenen Bereichen der Fertigungsindustrie. Zu den betroffenen Beschäftigten zählen beispielsweise Fahrzeugmechaniker in Kfz-Werkstätten, Busdepots und Lkw-Terminals, Lkw-Fahrer, Feuerwehrleute (auch in Feuerwachen), Bauarbeiter und Gabelstaplerfahrer, Personen, die mit ortsfesten Energiequellen wie Kompressoren oder Generatoren arbeiten, Arbeiter, die Schiffe oder Flugzeuge be- und entladen, Steinbrucharbeiter in Bergwerken und bei der Gewinnung von Steinen und Erzen, Mitarbeiter der Öl- und Gasindustrie sowie Mautstellenmitarbeiter.

Mehr über den Stoff

Dieselmotorabgase sind ein komplexes Gemisch aus Gasen, Dämpfen, flüssigen Aerosolen und Partikeln. Die Abgase entstehen bei der Verbrennung von Dieselkraftstoffen. Die Zusammensetzung des Gemischs hängt von der Art des Motors, des Kraftstoffs und den Betriebsbedingungen ab. Die Abgase enthalten hohe Mengen an Rußpartikeln, die weitaus höher sind als in Benzinabgasen. Das Gemisch enthält mehrere kanzerogene Stoffe.

Derzeit gilt ein verbindlicher EU-Grenzwert für die berufliche Exposition von 0,05 mg/m³ (TWA).

Gefahren, die auftreten können

Eine kurzfristige Exposition gegenüber Abgasen von Dieselmotoren kann zu Reizungen der Augen, der Nase, des Rachens und der Lunge führen. Eine längere Exposition kann das Risiko für chronische Atemwegserkrankungen, einschließlich Lungenkrebs, erhöhen.

Die Latenzzeit bei Lungenkrebs, der auf die Abgase von Dieselmotoren zurückzuführen ist, beträgt zwischen zehn und 20 Jahren.

Was Sie tun können

Die wirksamste Methode zur Vermeidung einer Exposition ist die Beseitigung von DEE. Kann DEE nicht beseitigt werden, sollte die Exposition gegenüber DEE durch technische Maßnahmen verringert werden. Zur Begrenzung der Exposition sollten beispielsweise andere Motoren oder Belüftungssysteme (wie Punktabsaugung) eingesetzt und ein gutes Motormanagement gewährleistet werden. Es wird außerdem empfohlen, ein umfassendes Wartungsprogramm einzurichten. Führen Sie regelmäßig korrekte Expositionsmessungen durch, damit Sie wissen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen. Stellen Sie folgende Fragen: Gelangen Dieselabgase in geschlossene Arbeitsbereiche wie Garagen? Werden Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen? Berichten die beschäftigten Personen über Reizungen der Augen oder der Lunge? Prüfen Sie, ob die beschäftigten Personen über erste Symptome berichten. Machen Sie die beschäftigten Mitarbeiter kontinuierlich auf die Auswirkungen einer Exposition aufmerksam. Schulen Sie die beschäftigten Mitarbeiter darüber hinaus in Bezug auf Gefahren, sichere Arbeitspraktiken und wirksame Hygienemaßnahmen. Atemschutzgeräte, die den Träger vor dem Einatmen von schädlichem Staub, Rauch, Dämpfen oder Gasen schützen sollen, sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Grenzwerte

Österreich

0,05 mg/m³ (TWA)
Belgien
0,05 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
0,01 mg/m³
Estland
0,05 mg/m³ (TWA) für die einatembare Fraktion ab 2023
0,05 mg/m³ (TWA) für die einatembare Fraktion ab 2026 im Untertagebau
Finnland
EU-Richtlinie
Frankreich
0,05 mg/m³ (TWA)
Deutschland
0,05 mg/m³ (TWA)
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
0,05 mg/m³ (TWA)
Island
EU-Richtlinie
Irland
0,05 mg/m³ (TWA)
Italien
0,05 mg/m³ (TWA)
Lettland
0,05 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
0,01 mg/m³
Nord-Mazedonien
0,1 mg/m³ (TWA) , 0,4 mg/m³ (Kurzzeitwert)
Norwegen
0,05 mg/m³ (TWA)
Polen
0,05 mg/m³ (TWA)
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
0,05 mg/m³ (TWA)
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
0,05 mg/m³ (TWA)
Schweden
0,05 mg/m³ (TWA)
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Maßnahmen

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GESTIS Datenbank

Der Datenpool kann zum Zweck des Arbeitsschutzes oder zur Gewinnung von Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren genutzt werden.

Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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