Schätzungen zur aktuellen Zahl der beschäftigten Personen in der EU, die Azofarbstoffen ausgesetzt sind, die zu aromatischen Aminen abgebaut werden können, liegen nicht vor. Eine berufliche Exposition gegenüber Azofarbstoffen kann dort auftreten, wo diese hergestellt und zu Färbe- oder Indikationszwecken verwendet werden. Die dermale Exposition ist der wichtigste Expositionsweg, da flüssige Formulierungen mittlerweile die Regel sind. Eine Exposition durch Einatmen kann in Einzelfällen weiterhin von Bedeutung sein.
Azofarbstoffe stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen, da sie in aromatische Amine zerfallen können. Einige aromatische Amine sind kanzerogen (Kategorie 1A gemäß CLP), z. B. 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Chlor-o-Toluidin, 2-Naphthylamin, oder gelten als vermutlich kanzerogen für den Menschen (Kategorie 1B gemäß CLP), z. B. o-Toluidin, o-Anisidin, 4-Aminoazobenzol. Andere aus Azofarbstoffen freigesetzte aromatische Amine stehen im Verdacht, für den Menschen kanzerogen zu sein.
Einige aromatische Amine stehen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten, die zu Schleimhautveränderungen, Krebs oder anderen Neubildungen der Harnwege führen.
Wo Risiken auftreten
Im Allgemeinen finden Azofarbstoffe in der Industrie breite Anwendung zur Einfärbung von Kunststoff- und Gummiprodukten, Holz, Papier, Farben und Lacken, aber auch zur Einfärbung von Konsumgütern wie Textilfasern, Kosmetika, Arzneimitteln und sogar Lebensmitteln. Eine untergeordnete Anwendung kann in der medizinischen oder biologischen Forschung liegen, z. B. bei Farbstoffen für die Mikroskopie.
Die frühere Verwendung zum Färben von Leder oder Textilien wurde in Europa verboten, und seitdem ist der Verbrauch zurückgegangen.
Azofarbstoffe, die o-Toluidin freisetzen, wie beispielsweise C.I. Solvent Red 24, 164 und 215, finden nach wie vor Anwendung bei der Kennzeichnung von Mineralöl oder bei zerstörungsfreien Prüfverfahren als Farbstoffe zur Risserkennung, z. B. in der Metallindustrie. Zu den Berufsgruppen mit hohem Risiko einer dermalen Exposition zählen industrielle Färber, Kosmetikerinnen und Materialprüfer.
Mehr über den Stoff
Es gibt mehr als 3000 verschiedene Azoverbindungen. Zu den wirtschaftlich bedeutenden Azoverbindungen zählen Azofarbstoffe, die wiederum in Azofarbstoffe, die im Anwendungsmedium praktisch unlöslich sind, und lösliche Azofarbstoffe unterteilt werden.
Im letzteren Fall wird zwischen wasserlöslichen und in organischen Lösungsmitteln löslichen Azofarbstoffen unterschieden, die für die dermale Exposition eine wichtige Rolle spielen. Lösliche Azofarbstoffe auf der Haut können durch bakterielle oder enzymatische Aktivität in lösliche aromatische Amine umgewandelt werden, die über die Haut resorbiert werden.
Azofarbstoffe lassen sich verschiedenen Farbstoffgruppen zuordnen, wie beispielsweise Säurefarbstoffen, Direktfarbstoffen oder Reaktivfarbstoffen, Dispersionsfarbstoffen usw. Im Farbindexsystem werden Azofarbstoffe, wie auch andere Farbstoffe, entsprechend ihrem chemischen Verhalten und ihrer Verwendungsweise beim Färben klassifiziert, woraus sich die Farbindexbezeichnung (C.I.-Generikabezeichnung) ergibt.
Es ist erwähnenswert, dass aromatische Amine auch im Tabakrauch, in Dieselabgasen sowie als Verunreinigungen in Steinkohlenteer oder in Zusatzstoffen bei der Herstellung von Gummierzeugnissen vorkommen, was Auswirkungen auf andere Berufsgruppen hat.
Gefahren, die auftreten können
Lösliche Azofarbstoffe werden hauptsächlich über die Haut aufgenommen. Auch die Inhalation kann eine Rolle spielen. Je nachdem, ob es sich um wasserlösliche oder fettlösliche Azofarbstoffe handelt, werden diese jedoch auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlicher Geschwindigkeit resorbiert.
Akute toxische Wirkungen beim Menschen wurden bislang nur nach Exposition gegenüber löslichen Azofarbstoffen beschrieben, nicht jedoch gegenüber unlöslichen Azopigmenten. Nach der Aufnahme über die Lunge können unlösliche Pigmente jedoch – abhängig von ihrer Größe – partikeltypische Wirkungen entfalten, einschließlich Ähnlichkeiten mit körnigem, biopersistentem Staub, z. B. beginnend mit Symptomen wie Husten.
Es wurde berichtet, dass Expositionen am Arbeitsplatz vor allem mit bekannten Berufskrankheiten wie Veränderungen der Schleimhäute, Krebs oder anderen Wucherungen im Harntrakt in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus wird angenommen, dass eine chronische Exposition auch mit allergischen Hautreaktionen verbunden ist.
Die Latenzzeit zwischen der Exposition und dem Auftreten von durch aromatische Amine bedingtem Krebs der Harnwege (Blasenkrebs) schwankt stark zwischen 12 und bis zu mehr als 40 Jahren. Relevante kanzerogene Amine sind o-Toluidin, Xenylamin, 2-Naphthylamin, Benzidin und 4-Chlor-o-Toluidin.
Was Sie tun können
Der wirksamste Weg, eine Exposition zu verhindern, ist die Substitution. Es gibt sicherere, alternative Farbstoffe auf dem Markt, z. B. alternative Naturfarbstoffe oder Mineral- bzw. Pigmentfarbstoffe, insbesondere für die Textil- und Lebensmittelindustrie. Wo ein Ersatz von Azofarbstoffen nicht möglich ist und deren Verwendung nicht vermieden werden kann, müssen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition ergriffen werden.
Der wirksamste Weg, eine Exposition gegenüber Azofarbstoffen zu vermeiden, ist die Entwicklung und der Einsatz geschlossener Systeme. Ist dies nicht möglich, sollten technische Maßnahmen wie eine wirksame lokale Absaugung oder eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Exposition so weit wie technisch möglich minimiert wird. Eine Standardanforderung für die Textilindustrie ist die beste verfügbare Technik (BAT), die berücksichtigt werden muss, um Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen zu minimieren.
Führen Sie regelmäßige Expositionsbewertungen durch, um zu überprüfen, ob Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die beschäftigten Personen müssen sich der Auswirkungen einer Exposition bewusst sein und sollten regelmäßig in den notwendigen Kontrollmaßnahmen geschult werden, um sicher mit Azofarbstoffen arbeiten zu können und eine Exposition zu vermeiden. Sie sollten dazu angehalten werden, frühe Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Hautallergien zu melden. Die Einbeziehung eines Arbeitsmediziners wird empfohlen. Darüber hinaus sollten die beschäftigten Personen in wirksamen Hygienemaßnahmen geschult werden.
Stellen Sie sicher, dass die beschäftigten Mitarbeiter über angemessene Ausrüstung für den Persönlichen schutz verfügen, wie z. B. Schutzkleidung und Handschuhe, falls erforderlich, da der primäre Expositionsweg die Haut ist. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel und lediglich vorübergehend in Betracht gezogen werden, nachdem alle möglichen technischen Lösungen ausgeschöpft wurden. Es ist wichtig, dass wiederverwendbare persönliche Schutzausrüstung nach dem Gebrauch gereinigt und an einem sauberen Ort aufbewahrt wird.
Quellen: BAuA, ECHA, DGUV, EU-Kommission