Die Fakten zu Schweißrauche

Die Fakten zu Schweißrauche

Schätzungen zufolge sind EU-weit 1,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte im Schweißwesen und den damit verbundenen Tätigkeiten tätig. Die beim Schweißen entstehenden Dämpfe und Stäube können potenziell kanzerogene Verbindungen von Chrom, Nickel und Kobalt sowie andere gefährliche Stoffe enthalten.

Schweißrauche wurden von der IARC als kanzerogen für den Menschen (Gruppe 1) eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass der Beruf des Schweißers mit einem signifikanten Anstieg des Lungenkrebsrisikos verbunden ist, der durch das Einatmen von Staub und Rauch beim Schweißen von Metallen verursacht werden kann.

Wo Risiken auftreten

Schweißrauche entstehen, wenn Metalle über ihren Siedepunkt erhitzt (verdampft) werden und ihre Dämpfe rasch zu sehr feinen Partikeln (feste Partikel oder Staub) kondensieren. Die wichtigsten Metalle, die europaweit verwendet werden, sind Stahl (unlegiert und niedrig- bis mittellegiert), Edelstahl (Gusseisen und Nickelbasis) sowie Aluminium und Aluminiumlegierungen.

Gasschweißen, Lichtbogenschweißen, Strahlschweißen, Weichlöten, Hartlöten, Hartlöten, thermisches Schneiden oder Ausbrennen, Flammrichten und thermisches Spritzen sind die relevantesten Schweißverfahren, bei denen kanzerogene Stäube und Dämpfe entstehen können.
Eine Exposition gegenüber Schweißrauch tritt in zahlreichen Branchen auf, darunter im Schiffbau, im Automobil- und Maschinenbau, im Bauwesen (z. B. Brücken, Treppen, Balkone), bei Klempnerarbeiten, im Transportwesen und in der Telekommunikation. Betroffen sind vor allem Schweißer, Brennschneider und Metallarbeiter sowie Arbeitnehmer, die in deren unmittelbarer Nähe arbeiten.

Mehr über den Stoff

Die Art des verwendeten Schweißverfahrens hat Einfluss auf die Art und den Umfang der gefährlichen Stoffe, die in den Stäuben und Rauchgasen entstehen. Die bei Schweiß- und Heißschneidverfahren entstehenden Rauchgase sind ein variables Gemisch aus gefährlichen Stoffen, die eingeatmet werden können. Die Zusammensetzung der Schweißrauche hängt vom Grund- und Zusatzwerkstoff sowie von der Schweißtechnik ab. Zu den Schweißtechniken mit den höchsten Emissionsraten zählen das Laserschweißen mit Zusatzwerkstoffen, MIG (Massivdraht, Nickel, Nickelbasislegierungen), MAG (Massivdraht und Fülldraht mit und ohne Schutzgas), Laserschneiden, autogenes Brennschneiden, Plasmaschneiden, Lichtbogenspritzen und Flammspritzen. Potentiell freigesetzte kanzerogene Stoffe bei Schweißprozessen sind Verbindungen von Beryllium, Kadmium, Chrom VI, Kobalt und Nickel.

Gefahren, die auftreten können

Akute Exposition gegenüber Schweißrauch und -gasen kann zu Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens, Schwindel und Übelkeit sowie zu Metallrauchfieber führen. Eine längere Exposition gegenüber Schweißrauch kann Lungenschäden und verschiedene Arten von Krebs verursachen, darunter Lungen-, Kehlkopf- und Harnwegskrebs. Die wichtigsten Nicht-Krebserkrankungen sind akute oder chronische Auswirkungen auf die Atemwege wie COPD, Berufsasthma und Schweißerlunge. Das beim Schweißen emittierte UV-Licht kann jedoch auch ein Augenmelanom verursachen. Dämpfe, die beim Schweißen von Baustahl freigesetzt werden (und das Vorhandensein von Mangan im Stahl), können zu neurologischen Symptomen führen, die der Parkinson-Krankheit ähneln. Zu diesen Symptomen gehören Sprach- und Gleichgewichtsstörungen.

Was Sie tun können

Das genaue Ausmaß des Risikos durch Schweißrauche hängt von drei Faktoren ab: wie giftig der Rauch ist, wie hoch seine Konzentration ist und wie lange Sie ihn einatmen. Lässt sich der Rauch durch die Umstellung auf ein kaltes Verfahren (z. B. Guillotine) vermeiden oder können andere Verbrauchsmaterialien (sauberere Stäbe/Drähte) verwendet werden? Falls nicht, besteht die beste Lösung darin, die Rauchentwicklung durch eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe und eine Überprüfung der verwendeten Techniken und Materialien zu minimieren, beispielsweise durch den Einsatz eines abgesaugten Schweißbrenners. Zweitens könnten Lösungen in der Installation effizienter allgemeiner und lokaler Belüftungssysteme (LEV) sowie in der richtigen Positionierung (im Windschatten stehen) bestehen. Wenn eine angemessene Kontrolle durch die lokale Absaugung nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Bereitstellung einer lokalen Absaugung nicht zumutbar ist, sollten die beschäftigten Arbeitnehmer geeignete Atemschutzgeräte (RPE) verwenden. Für Arbeiten von bis zu einer Stunde wird eine FFP3-Einwegmaske oder eine Halbmaske mit P3-Filter empfohlen. Bei länger andauernden Arbeiten ist batteriebetriebenes, luftgeführtes Atemschutzgerät mit einem Mindestschutzfaktor von 20 (APF20) zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass eine Dichtsitzprüfung für die Atemschutzausrüstung durchgeführt wird. Bei Schweißarbeiten im Freien ist eine lokale Absaugung nicht wirksam, daher sollten die beschäftigten Arbeitnehmer geeignete Atemschutzausrüstung verwenden, um die Exposition zu kontrollieren. Schweißer sollten die Gefahren der Materialien kennen, mit denen sie arbeiten. Es ist ratsam, Untersuchungen einzuleiten, wenn Beschäftigte frühe Symptome melden.

Referenzen: Studienbericht zur Folgenabschätzung, Studienbericht der ECHA, EU-OSHA, HSE, IARC

Grenzwerte

EU
Ein Eintrag in Anhang I der CMRD befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Österreich

5 mg/m³ (TWA)
Belgien
5 mg/m³ (TWA)
Bulgarien
EU-Richtlinie
Kroatien
EU-Richtlinie
Tschechische Republik
EU-Richtlinie
Zypern
EU-Richtlinie
Dänemark
EU-Richtlinie
Estland
EU-Richtlinie
Finnland
EU-Richtlinie
Frankreich
5 mg/m³ (TWA)
Deutschland
EU-Richtlinie
Griechenland
EU-Richtlinie
Ungarn
EU-Richtlinie
Island
EU-Richtlinie
Irland
5 mg/m³ (TWA)
Italien
EU-Richtlinie
Lettland
5 mg/m³ (TWA)
Litauen
EU-Richtlinie
Luxemburg
EU-Richtlinie
Malta
EU-Richtlinie
Niederlande
1 mg/m³ (TWA)
Nord-Mazedonien
0,1 mg/m³ (TWA)
, 0,4 mg/m³ (Kurzzeitwert)
Norwegen
5 mg/m³ (TWA)
Polen
EU-Richtlinie
Portugal
EU-Richtlinie
Rumänien
EU-Richtlinie
Serbien
EU-Richtlinie
Slowakei
EU-Richtlinie
Slowenien
EU-Richtlinie
Spanien
EU-Richtlinie
Schweden
EU-Richtlinie
Türkei
EU-Richtlinie

Referenzen: cancer.gov, EFSA, IARC, EC, NIOSH, OSHA, CAREX

Mögliche Maßnahmen

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Beteiligte Berufe
Allgemeine Fakten

Fakten über krebserregende Stoffe:

  • Die direkten Kosten der Exposition gegenüber kanzerogenen Stoffen am Arbeitsplatz werden europaweit auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
  • Jedes Jahr erkranken etwa 120.000 Menschen an Krebs, weil sie bei der Arbeit kanzerogenen Stoffen ausgesetzt sind.
  • Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an berufsbedingtem Krebs.

Inhaltsverzeichnis

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