Schätzungen zur aktuellen Zahl der beschäftigten Personen, die in der EU Ortho-Toluidin (o-Toluidin) ausgesetzt sind, liegen nicht vor. Im Jahr 2011 wurde auf der Grundlage von Daten aus den Jahren 2006/2007 geschätzt, dass 5.500 beschäftigte Personen exponiert waren, davon 3.100 in der Herstellung von chemischen Erzeugnissen und Kunstfasern oder in der Herstellung von Gummiprodukten.
Die Exposition erfolgt hauptsächlich durch Einatmen und über die Haut; ein direkter Hautkontakt ist nicht erforderlich. Eine Aufnahme durch Verschlucken und Augenkontakt ist ebenfalls möglich.
o-Toluidin ist gemäß der CLP-Verordnung als harmonisierter Eintrag in die Karzinogenitätskategorie 1B eingestuft (vermutetes kanzerogenes Potenzial für den Menschen, das sich weitgehend auf Erkenntnisse aus Tierversuchen stützt). Beim Menschen kann o-Toluidin Blasenkrebs verursachen. Die Aufnahme über die Haut kann zur Gesamtbelastung des Körpers beitragen.
Wo Risiken auftreten
Die Exposition gegenüber o-Toluidin war in der Vergangenheit deutlich höher, kann jedoch auch heute noch in verschiedenen beruflichen Umfeldern auftreten, insbesondere in der chemischen Industrie bei der Herstellung, Verarbeitung, Probenahme oder dem Umschlag von o-Toluidin sowie bei dessen Verwendung als Zwischenprodukt, vor allem in der Farbstoffherstellung und bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Weitere Expositionssituationen können durch die Freisetzung aus Azofarbstoffen oder Farbstoffen entstehen, die in Textilien, Druckfarben, Kunststoffen, Schmierstoffen und Mineralölprodukten verwendet werden; durch die Freisetzung aus Additiven bei thermischen Prozessen wie der Vulkanisierung; durch die thermische Zersetzung organischer Bindemittel, insbesondere bei Gießverfahren; durch den Umgang mit oder das Erhitzen von kohlenteerhaltigen Materialien sowie durch Labor- und Forschungsaktivitäten.
Mehr über den Stoff
o-Toluidin wird industriell durch Nitrierung von Toluol hergestellt, wobei ein Gemisch aus Nitrotoluolen entsteht; es ist das wichtigste der drei isomeren Toluidine. Es handelt sich um eine farblose Flüssigkeit, obwohl handelsübliche Proben oft gelblich sind. o-Toluidin ist ein Zwischenprodukt beim biologischen Abbau von o-Nitrotoluol und wird daher an ehemaligen Munitionsstandorten nachgewiesen. o-Toluidin entsteht bei der Pyrolyse.
Eine direkte Verwendung von o-Toluidin durch Verbraucher ist nicht bekannt, da es gemäß der EU-Kosmetikverordnung in Kosmetika verboten ist. Die Verwendung von Azofarbstoffen, die bei ihrem Abbau o-Toluidin freisetzen, ist in der EU für Textilien und andere Konsumgüter nicht zulässig. Daher erscheint eine Exposition von Verbrauchern und der Umwelt durch Freisetzungen aus Konsumgütern vernachlässigbar.
Für o-Toluidin gilt EU-weit ein verbindlicher Grenzwert für die berufliche Exposition von 0,5 mg/m³ in der Luft.
Mögliche Gesundheitsrisiken
o-Toluidin wird nach Inhalation und über die Haut gut resorbiert. Eine orale Exposition ist am Arbeitsplatz nicht relevant.
Es liegen keine Berichte über Auswirkungen nach akuter Exposition vor, doch aufgrund von Daten aus Tierversuchen wird von einer akuten Reizwirkung auf Augen und Haut ausgegangen.
Blasenkrebs gilt als die relevante gesundheitliche Auswirkung beim Menschen. In einigen Mitgliedstaaten wird dies als Berufskrankheit anerkannt, die mit einer früheren Exposition gegenüber o-Toluidin in Zusammenhang steht.
Die Latenzzeit zwischen der Exposition und dem Auftreten von durch o-Toluidin bedingtem Blasenkrebs variiert stark, wird jedoch in der Regel auf 15 bis 40 Jahre geschätzt.
Was Sie tun können
In Anwendungen, in denen dies machbar ist, sollte eine Substitution in Betracht gezogen werden. Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden, ist es von größter Bedeutung, die Exposition unter den verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert oder den gesundheitsbezogenen Grenzwert zu senken. In industriellen Prozessen sind geschlossene Systeme, allgemeine Absaugung und lokale Absaugung Beispiele für technische Kontrollmaßnahmen. Selbst bei der Arbeit mit geschlossenen Systemen kann es zu einer Exposition kommen, z. B. bei Probenahmen oder Wartungsarbeiten. Hier sind Messungen und Kontrollmaßnahmen von Bedeutung. Zu den weiteren empfohlenen Arbeitspraktiken gehören die Bereitstellung von Gefahreninformationen und Schulungen für die Beschäftigten sowie allgemeine Arbeitshygienestandards für Bereiche, in denen mit Chemikalien umgegangen wird. Auch Beschäftigte in der Instandhaltung und Reinigung sollten geschult werden. Es wird empfohlen, einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen. Beachten Sie, dass die Expositionsbewertung durch Biomonitoring ergänzt werden sollte, sofern dies nach nationaler Gesetzgebung zulässig ist, da o-Toluidin gut über die Haut resorbiert wird. Die Beschäftigten müssen über die Auswirkungen einer Exposition informiert sein. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem mögliche technische Lösungen umgesetzt wurden.
Quellenangaben: ECHA, IOM, SCOEL